BPtK fordert über 700 Psychotherapeuten im Ruhrgebiet zusätzlich
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, im Ruhrgebiet über 700 Psychotherapeuten zusätzlich zuzulassen. "Zwischen Duisburg und Dortmund darf sich grundsätzlich nur ein Drittel der Psychotherapeuten wie in anderen Städten niederlassen", kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. "Wir fordern, die systematische und massive Benachteiligung der psychisch kranken Menschen an Rhein und Ruhr jetzt endlich zu beseitigen." Der Gemeinsame Bundesausschuss berät ab heute eine Reform der Bedarfsplanung, nach der die Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten im Ruhrgebiet neu berechnet werden soll.
Das Ruhrgebiet gilt in der bisherigen Bedarfsplanung als "Sonderregion". Danach werden in den Städten an Ruhr und Emscher deutlich weniger Ärzte und Psychotherapeuten zugelassen als anderswo. "Das ist fachlich nicht zu begründen", stellt BPtK-Präsident Munz fest. "Die Menschen im Ruhrgebiet sind keineswegs erheblich gesünder als im übrigen Deutschland. In fast allen Großstädten sind die Menschen dort aufgrund der Sozialstruktur und der hohen Arbeitslosigkeit sogar psychisch gefährdeter als im Durchschnitt." Aus Sicht der BPtK darf deshalb das nordrhein-westfälische Kohle- und Stahlrevier in der Bedarfsplanung nicht länger als "Sonderregion" eingeordnet werden. Außerdem muss die Anzahl der zugelassenen Psychotherapeuten an die höhere Häufigkeit psychischer Erkrankungen angepasst werden.
Das Ruhrgebiet gilt in der bisherigen Bedarfsplanung als "Sonderregion". Danach werden in den Städten an Ruhr und Emscher deutlich weniger Ärzte und Psychotherapeuten zugelassen als anderswo. "Das ist fachlich nicht zu begründen", stellt BPtK-Präsident Munz fest. "Die Menschen im Ruhrgebiet sind keineswegs erheblich gesünder als im übrigen Deutschland. In fast allen Großstädten sind die Menschen dort aufgrund der Sozialstruktur und der hohen Arbeitslosigkeit sogar psychisch gefährdeter als im Durchschnitt." Aus Sicht der BPtK darf deshalb das nordrhein-westfälische Kohle- und Stahlrevier in der Bedarfsplanung nicht länger als "Sonderregion" eingeordnet werden. Außerdem muss die Anzahl der zugelassenen Psychotherapeuten an die höhere Häufigkeit psychischer Erkrankungen angepasst werden.
11.09.2017