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BPtK: Behandlung von Alkohlerkrakungen muss Standard sein

Die private Krankenversicherung (PKV) gefährdet das Leben Alkoholabhängiger. Wer – wie knapp neun Millionen Menschen in Deutschland – privat krankenversichert ist, bekommt bei einer Alkoholerkrankung nicht immer die notwendigen Behandlungen. Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die privaten häufig weder die Kosten für den körperlichen Entzug im Krankenhaus noch die Entwöhnung in der Rehabilitation. Die private Krankenversicherung schließt bei Alkoholerkrankungen die Standardbehandlung grundsätzlich aus. „Ein Entzug ohne ärztliche Kontrolle gefährdet das Leben von alkoholkranken Versicherten“, warnt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Weigerung privater Krankenversicherungen, die Kosten für notwendige Behandlungen von Alkoholerkrankungen zu übernehmen, ist unverantwortlich. Privat Krankenversicherte, die finanziell nicht in der Lage sind, die Rechnungen für Entzug und Entwöhnung selbst zu tragen, werden in den gefährlichen Entzug ohne ärztliche Kontrolle gedrängt. Die BPtK fordert deshalb die privaten Krankenversicherungen auf, den Ausschluss der Entzugs- und Entwöhnungsmaßnahmen bei Alkoholerkrankungen in ihren Musterverträgen zu streichen.“ Das Bürgerliche Gesetzbuch verbietet Einschränkungen in Versicherungsbedingungen, wenn dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. „Die Rechtsprechung in den letzten Jahren zeigt, dass die Gerichte vor diesem Hintergrund immer weniger bereit sind, den Leistungsausschluss bei Alkoholerkrankungen hinzunehmen“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Die privaten Krankenversicherungen sollten jetzt das Heft selbst in die Hand nehmen und sich nicht von den Gerichten treiben lassen.“
11.05.2017
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