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BMG beanstandet PPP-Richtlinie nicht

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) nicht beanstandet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen nicht erhöhen. Damit erfüllt die PPP-Richtlinie nur unvollständig den gesetzlichen Auftrag. Patient*innen in psychiatrischen Kliniken erhalten weiterhin keine ausreichende psychotherapeutische Versorgung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte zusammen mit der Bundesärztekammer und der Patientenvertretung eine Erhöhung der Minutenwerte für Einzelpsychotherapie auf mindestens 75 bis 100 Minuten gefordert. „Damit billigt das BMG, dass der G-BA seinem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht wurde“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Der gesetzliche Auftrag zu den Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen (§ 136a Absatz 2 SGB V) sah ausdrücklich eine Stärkung der Psychotherapie vor. Der G-BA hatte jedoch lediglich eine Verankerung der Berufsgruppe mit eigenen Regelaufgaben umgesetzt. Die erforderliche Erhöhung der Minutenwerte für Psychotherapie der ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsgruppe wurde um ein Jahr hinausgeschoben.

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, im stationären Bereich für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen. „Wir brauchen nun schnell einen gesetzlichen Auftrag an den G-BA, der klarstellt, dass die Minutenwerte für Psychotherapie im nächsten Beschluss des G-BA zur PPP-Richtlinie im September 2022 angepasst werden müssen“, fordert der BPtK-Präsident. Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag hat diese Forderung einstimmig mit einer Resolution unterstützt.

 

[Foto: iStock/upixa]

20.12.2021
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