Bessere Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung greift das Bundesgesundheitsministerium (BMG), wie von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gefordert, das Problem der mangelnden Koordination in der ambulanten Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen auf. Viele dieser Patienten benötigen neben Psychotherapie und Pharmakotherapie auch die Unterstützung durch Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und psychiatrische Krankenpflege. Damit sind gleichzeitig Überlegungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zurückgezogen, die den direkten Zugang der Patienten zum Psychotherapeuten infrage gestellt hatten. „Psychisch kranke Menschen brauchen keine Hürden auf dem Wege zum Psychotherapeuten, sondern mehr und bessere Behandlungsangebote“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die monatelangen Wartezeiten auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung können nur durch eine grundsätzliche Reform der Bedarfsplanung verkürzt werden.“
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nun den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragen, die Voraussetzungen für eine berufsgruppenübergreifende Versorgung zu schaffen. Durch den Verweis in der Begründung auf Soziotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Pflegekräfte und den Einbezug von Psychiatrischen Institutsambulanzen und stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung wird deutlich, dass damit Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf adressiert sind. Wir schlagen vor, diesen Personenkreis als Zielgruppe explizit im Gesetzestext zu erwähnen. „Wir begrüßen eine solche Regelung nachdrücklich“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Psychotherapeuten können ihre koordinierenden Aufgaben künftig noch umfassender wahrnehmen, wenn sie zusätzlich neben Soziotherapie auch Ergotherapie und psychiatrische Krankenpflege verordnen dürfen.“ Diese Befugnisse sollten allerdings nicht nur künftigen Psychotherapeuten zustehen, wie derzeit im Gesetzentwurf geplant. „Das ist fachlich nicht nachzuvollziehen und verhindert den kurzfristigen Aufbau der dringend notwendigen strukturierten Versorgung. Hinzu kommt, dass es nicht ausreicht, die koordinierenden Aufgaben der Psychotherapeuten und Ärzte festzulegen und zu vergüten. Wir brauchen auch Regelungen, die es Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und Pflegekräften ermöglichen, in ambulanten multiprofessionellen Teams mitzuarbeiten“, erläutert Munz.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nun den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragen, die Voraussetzungen für eine berufsgruppenübergreifende Versorgung zu schaffen. Durch den Verweis in der Begründung auf Soziotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Pflegekräfte und den Einbezug von Psychiatrischen Institutsambulanzen und stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung wird deutlich, dass damit Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf adressiert sind. Wir schlagen vor, diesen Personenkreis als Zielgruppe explizit im Gesetzestext zu erwähnen. „Wir begrüßen eine solche Regelung nachdrücklich“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Psychotherapeuten können ihre koordinierenden Aufgaben künftig noch umfassender wahrnehmen, wenn sie zusätzlich neben Soziotherapie auch Ergotherapie und psychiatrische Krankenpflege verordnen dürfen.“ Diese Befugnisse sollten allerdings nicht nur künftigen Psychotherapeuten zustehen, wie derzeit im Gesetzentwurf geplant. „Das ist fachlich nicht nachzuvollziehen und verhindert den kurzfristigen Aufbau der dringend notwendigen strukturierten Versorgung. Hinzu kommt, dass es nicht ausreicht, die koordinierenden Aufgaben der Psychotherapeuten und Ärzte festzulegen und zu vergüten. Wir brauchen auch Regelungen, die es Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und Pflegekräften ermöglichen, in ambulanten multiprofessionellen Teams mitzuarbeiten“, erläutert Munz.
28.02.2019