Bei Verdacht auf Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung
(BPtK-News) Nach vier Jahren Entwicklungsarbeit haben 82 Fachgesellschaften aus Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie und Sozialer Arbeit Standards zum gemeinsamen Vorgehen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung beschlossen. Dazu wurden evidenzbasierte Empfehlungen zur Diagnostik und für mehr Handlungssicherheit der Partner im Gesundheitswesen entwickelt.
Das Ergebnis ist eine wissenschaftliche, medizinische Leitlinie. Die Besonderheit der S3+Leitlinie Kinderschutz ist, dass sie unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik erstellt wurde. Der Anstoß zu ihrer Entwicklung erfolgte 2011 durch eine Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch.
Mit den vorliegenden Empfehlungen ist die Entwicklung einer umfassenden „Kinderschutzleitlinie“ noch nicht abgeschlossen. Vielmehr wünschen sich die Beteiligten, die konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen, auch unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen selbst. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat an der Leitlinienentwicklung mitgewirkt. Die Leitlinie "Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)" finden Sie HIER.
Das Ergebnis ist eine wissenschaftliche, medizinische Leitlinie. Die Besonderheit der S3+Leitlinie Kinderschutz ist, dass sie unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik erstellt wurde. Der Anstoß zu ihrer Entwicklung erfolgte 2011 durch eine Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch.
Mit den vorliegenden Empfehlungen ist die Entwicklung einer umfassenden „Kinderschutzleitlinie“ noch nicht abgeschlossen. Vielmehr wünschen sich die Beteiligten, die konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen, auch unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen selbst. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat an der Leitlinienentwicklung mitgewirkt. Die Leitlinie "Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)" finden Sie HIER.
12.03.2019