Begrenzung der Behandlungsfälle bei Videosprechstunde seit dem 1. April angehoben
Die Begrenzung der Behandlungsfälle bei der Videosprechstunde ist seit dem 1. April auf 30 Prozent angehoben worden. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen geeinigt.
Vor der Corona-Pandemie galt eine Begrenzung der Behandlungsfälle bei der Videosprechstunde von 20 Prozent. Aufgrund von Corona-Sonderregelungen entfiel diese Begrenzung vorübergehend. „Wir hatten darum gekämpft, die Corona-Sonderregelung zur Videotherapie noch um ein Quartal zu verlängern“, so Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP). Dennoch ist diese Corona-Sonderregelung zum 31. März ausgelaufen.
Nach der neuen Regelung können Psychotherapeut*innen nun pro Quartal fast jede(n) dritten Patient*in ausschließlich per Video behandeln, ohne dass diese(r) in die Praxis kommen muss. Bei den übrigen Patient*innen kann die Videosprechstunde flexibel angewendet werden, wenn mindestens ein persönlicher Kontakt im Quartal erfolgt ist.
Auch die Leistungsmenge wird erhöht: Ab 1. April dürfen statt 20 Prozent bis zu 30 Prozent der Leistungen, die per Video möglich sind, im Rahmen der Videosprechstunde abgerechnet werden. Diese Obergrenze gilt je Gebührenordnungsposition (GOP) und Quartal. Die Obergrenze wird somit je Behandler*in gebildet und gilt nicht patientenbezogen. Ausgenommen von der Begrenzungsregelung sind GOP, die ausschließlich im Videokontakt berechnungsfähig sind.
Einige Sonderregelungen zur Videosprechstunde gehören inzwischen zur Regelversorgung. So sind psychotherapeutische Akutbehandlungen sowie Gruppentherapien seit Herbst vergangenen Jahres regulär per Video möglich.
Die leistungsbezogene Begrenzungsregelung für Psychotherapeuten könnte nochmals geändert werden. Aufgrund der besonderen Situation bei der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen will die KBV eine neue Regelung herbeiführen, um eine flexiblere, bedarfsorientierte Anwendung der Videosprechstunde zu ermöglichen. Die KBV hatte dazu einen Vorschlag in die Beratungen mit den Krankenkassen eingebracht. Der Bewertungsausschuss wird diesen nun bis zum 31. Mai prüfen.