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Ausschreibung Gutachtertätigkeit gemäß Psychotherapie-Richtlinie & Psychotherapie-Vereinbarung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband geben bekannt, dass vom 15.04.2022 bis einschließlich 30.06.2022 Bewerbungen für eine Bestellung als Gutachterin oder Gutachter gemäß § 12 Abs. 5 Psychotherapie-Vereinbarung für eine fünfjährige Tätigkeit ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 angenommen werden.

Bewerbungen werden ausschließlich mit vollständigen Unterlagen angenommen. Weitere Informationen über die jeweils einzureichenden Unterlagen und die verpflichtend zu verwendenden Formulare sind auf der Webseite www.kbv.de/824886 aufgeführt.

Die Bewerbungsunterlagen müssen, zusammengefasst als ein einzelnes pdf-Dokument, über das Online-Formular auf der Webseite www.kbv.de/824886 an die Kassenärztliche Bundesvereinigung eingereicht werden. Anderweitig eingegangene Bewerbungen oder Bewerbungen außerhalb des o. g. Ausschreibungszeitraums werden nicht berücksichtigt.

Eine Bewerbung im oben genannten Ausschreibungszeitraum gilt für eine Bestellung ab dem 01.01.2023 bis längstens zum 31.12.2027. Der Bestellungszeitraum steht unter Vorbehalt der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe in § 92 Abs. 6a Satz 6 SGB V.

Eine Bewerbung ist für alle Psychotherapieverfahren gemäß § 15 der Psychotherapie-Richtlinie und alle Altersgruppen (Kinder/Jugendliche bzw. Erwachsene) möglich und kann bei entsprechender Qualifikation jeweils Gruppenpsychotherapie miteinschließen. Die nachzuweisenden Qualifikationen ergeben sich aus den Vorgaben der §§ 36 und 40 Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und der §§ 12 und 20 Abs. 7 Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) und umfassen:

  • Facharztbezeichnung in einem P-Fach bzw. Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
  • Abgeschlossene Weiterbildung bzw. Fachkunde im betreffenden Psychotherapieverfahren für Erwachsene und/oder für Kinder und Jugendliche und ggf. in der Gruppentherapie
  • Fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss der Aus-/Weiterbildung in einer Praxis oder Klinik im betreffenden Psychotherapieverfahren für Erwachsene und/oder für Kinder und Jugendliche
  • Fünfjährige und aktuell andauernde Tätigkeit als Dozent*in und als Supervisor*in im betreffenden Psychotherapieverfahren für Erwachsene und/oder für Kinder und Jugendliche an einem Ausbildungsinstitut nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung, einer weiterbildungsbefugten Klinik oder in einem ärztlichen Weiterbildungsverbund
  • Dreijährige und aktuell andauernde vertragsärztliche Tätigkeit im betreffenden Psychotherapieverfahren für Erwachsene und/oder für Kinder und Jugendliche

Eine erneute Bewerbung ist gemäß § 12 Abs. 5 Satz 3 Psychotherapie-Vereinbarung auch durch bereits bestellte Gutachterinnen und Gutachter erforderlich, wenn Interesse an einer Fortsetzung der gutachterlichen Tätigkeit über den 31.12.2022 hinaus bis zum Ende des vorgenannten Bestellzeitraums besteht. Bereits bestellte Gutachterinnen und Gutachter haben eine jeweils aktuell andauernde Supervisoren-, Dozenten- und vertragsärztliche Tätigkeit nachzuweisen sowie Änderungen der bereits vorgelegten Nachweise mitzuteilen.

[Foto: Pixabay]

26.04.2022
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