Ausbildungsinstitute und Landespsychotherapeutenkammer im Dialog
Die Landespsychotherapeutenkammer hat die Vertreter der rheinland-pfälzischen Ausbildungsinstitute eingeladen, um sich am 10. März 2020 über die Reform der Musterweiterbildungsordnung auszutauschen. Zahlreiche Institute nahmen die Einladung an und wurden von Kammerpräsidentin Sabine Maur in der Geschäftsstelle begrüßt. Anschließend referierte LPK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke über die Reform. Sie informierte über den künftigen Aufbau der Weiterbildung, die Organisation der Weiterbildungsstätten, die Vorgaben zur Stellung und Finanzierung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und den momentanen Stand der Umsetzung an den Universitäten.
Die zentrale Frage der Zusammenkunft war, welche Rolle die jetzigen Ausbildungsinstitute im Rahmen der neuen Weiterbildung einnehmen werden. Die Teilnehmer des Treffens machten deutlich, dass sie gern bereit sind, Koordinationsfunktionen in der reformierten Weiterbildung zu übernehmen, wenn Ihnen ein entsprechender Kompetenzrahmen eingeräumt wird. Dieser müsste in der Musterweiterbildungsordnung Niederschlag finden. Es wurde außerdem diskutiert, wie die wissenschaftliche Qualifizierung künftig in die Weiterbildung integriert werden könnte. Weitere Themen waren die geplante hauptberufliche Anstellung von Weiterbildungsteilnehmern, die eine große Verantwortung für die Stätten mit sich bringt, und die Frage, wie man zwei Verfahren im Rahmen der Weiterbildung erlernen könnte. Wenn die Entwicklung der Muster-Weiterbildungsordnung weiter vorangeschritten ist, soll ein erneutes Treffen zwischen LandesPsychotherapeutenKammer und den Vertretern der Ausbildungsinstitute stattfinden, da die Kammer den Prozess der Weiterbildungsreform in Abstimmung mit den Instituten gestalten möchte.
Die zentrale Frage der Zusammenkunft war, welche Rolle die jetzigen Ausbildungsinstitute im Rahmen der neuen Weiterbildung einnehmen werden. Die Teilnehmer des Treffens machten deutlich, dass sie gern bereit sind, Koordinationsfunktionen in der reformierten Weiterbildung zu übernehmen, wenn Ihnen ein entsprechender Kompetenzrahmen eingeräumt wird. Dieser müsste in der Musterweiterbildungsordnung Niederschlag finden. Es wurde außerdem diskutiert, wie die wissenschaftliche Qualifizierung künftig in die Weiterbildung integriert werden könnte. Weitere Themen waren die geplante hauptberufliche Anstellung von Weiterbildungsteilnehmern, die eine große Verantwortung für die Stätten mit sich bringt, und die Frage, wie man zwei Verfahren im Rahmen der Weiterbildung erlernen könnte. Wenn die Entwicklung der Muster-Weiterbildungsordnung weiter vorangeschritten ist, soll ein erneutes Treffen zwischen LandesPsychotherapeutenKammer und den Vertretern der Ausbildungsinstitute stattfinden, da die Kammer den Prozess der Weiterbildungsreform in Abstimmung mit den Instituten gestalten möchte.
18.03.2020