Auch Online-Fortbildungen können von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz zertifiziert werden
Aufgrund der Corona-Krise finden Präsenzveranstaltungen nach wie vor kaum statt und werden stattdessen häufig auf digitalem Weg durchgeführt. In diesem Zusammenhang weist die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz darauf hin, dass auch Online-Fortbildungen, beispielsweise in Form von Web-Seminaren, von der Kammer zertifiziert werden können.
Veranstalter*innen werden gebeten, für die Beantragung der Zertifizierung dasselbe Formular wie für Präsenz-Veranstaltungen zu nutzen. Das Formular finden Sie HIER.
Alternativ steht auch das Online-Formular zur Beantragung der Zertifizierung zur Verfügung. Zum Online-Formular gelangen Sie HIER.
Bitte achten Sie bei der Nennung des Titels darauf, die Veranstaltung deutlich als Web-Seminar zu deklarieren. Also beispielsweise "WEB-SEMINAR: Titel der Veranstaltung".
Als Veranstaltungsort geben Sie im Formular bitte „online" an. Wenn Sie das Online-Tool nutzen, tragen Sie unter "Veranstaltungsadresse" im Feld "Straße und Hausnummer" bitte den Hinweis "online" ein, bei "PLZ und Ort" die Adressdaten des Veranstalters.
Wie bei Präsenz-Fortbildungen müssen die Teilnehmer*innen von der/dem Veranstalter*in eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Außerdem ist die/der Veranstalter*in verpflichtet, nach der Veranstaltung die Teilnehmerliste (ohne Unterschrift und Barcode) an die LandespsychotherapeutenKammer zu senden.
Alternativ steht auch das Online-Formular zur Beantragung der Zertifizierung zur Verfügung. Zum Online-Formular gelangen Sie HIER.
Bitte achten Sie bei der Nennung des Titels darauf, die Veranstaltung deutlich als Web-Seminar zu deklarieren. Also beispielsweise "WEB-SEMINAR: Titel der Veranstaltung".
Als Veranstaltungsort geben Sie im Formular bitte „online" an. Wenn Sie das Online-Tool nutzen, tragen Sie unter "Veranstaltungsadresse" im Feld "Straße und Hausnummer" bitte den Hinweis "online" ein, bei "PLZ und Ort" die Adressdaten des Veranstalters.
Wie bei Präsenz-Fortbildungen müssen die Teilnehmer*innen von der/dem Veranstalter*in eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Außerdem ist die/der Veranstalter*in verpflichtet, nach der Veranstaltung die Teilnehmerliste (ohne Unterschrift und Barcode) an die LandespsychotherapeutenKammer zu senden.
09.06.2020