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Assistenzhunden muss Zutritt zu Praxen erlaubt werden

Speziell ausgebildete Assistenzhunde können wichtige Begleiter im Alltag von Menschen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen sein, die ihnen eine Teilhabe am öffentlichen Leben erleichtern. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) darf Menschen, die in Begleitung ihrer Assistenzhunde unterwegs sind, der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen nicht verwehrt werden. Dies gilt auch dann, wenn sonst keine Hunde erlaubt sind, etwa in Gaststätten, Geschäften oder auch in Gesundheitseinrichtungen wie psychotherapeutischen Praxen.

Darauf wird in einer Pressemeldung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 5. April 2023 hingewiesen. Anlass für die Pressemeldung ist die neue Assistenzhundeverordnung (AHundV), die bundesweit am 1. März 2023 in Kraft getreten ist. Die neue Verordnung regelt, welche Anforderungen für eine Anerkennung als Assistenzhund zu erfüllen sind. Assistenzhunde sollen zudem künftig eine einheitliche Kennzeichnung erhalten.

Die Pressemeldung des Ministeriums zum Thema „Helfer auf vier Pfoten: Neue Verordnung regelt Anerkennung und Kennzeichnung von Assistenzhunden“ finden Sie HIER.

[Foto: iStock/sssss1gmel]

13.04.2023
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