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Assistenzhunde haben Zutritt zu Psychotherapie-Praxen

Assistenzhunde erleichtern Menschen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen die Teilhabe am öffentlichen Leben. Seit 2021 legt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fest, dass Menschen, die in Begleitung ihrer speziell ausgebildeten Assistenzhunde unterwegs sind, der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen nicht verwehrt werden darf (§ 12e Absatz 1 BGG). Dies gilt auch dann, wenn sonst keine Hunde erlaubt sind - somit auch in Gesundheitseinrichtungen wie psychotherapeutischen Praxen.

Damit Assistenzhunde schnell und einfach zu erkennen sind, sieht die 2023 in Kraft getretenen Assistenzhundeverordnung ein einheitliches Kennzeichen für Assistenzhunde und einen Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor. Leider haben Menschen mit Assistenzhunden trotzdem immer noch häufig Schwierigkeiten, wenn sie ihren Hund in eine Praxis mitbringen möchten. Offenbar sind die gesetzlichen Regelungen noch nicht hinreichend bekannt.

  • Den relevanten Gesetzestext und Abbildungen der Kennzeichnungen für Assistenzhunde und des Ausweises finden Sie hier.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat alle wichtigen Informationen zum Thema „Assistenzhunde“ auf dieser Internetseite zusammengefasst.

 

[Foto: iStock/sssss1gmel]

Assistenzhundkennzeichen nach der Assistenzhundeverordnung

25.06.2024
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