Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
(BPtK-News) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf für eine bessere Betreuung und Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke konnte sie keine Probleme in der Versorgung von traumatisierten und depressiv erkrankten Flüchtlingen erkennen (Bundestags-Drucksache 19/11666). Die Bundesregierung verwies grundsätzlich darauf, dass die medizinische Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen in Zuständigkeit der Länder erfolgt. Dies gelte auch für die Erfassung, Versorgung und Behandlung psychischer Erkrankungen von Schutzsuchenden.
In der Kleinen Anfrage „Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Geflüchteten“ (Bundestags-Drucksache 19/11142) wollte die Fraktion Die Linke wissen, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Menschen umgeht, die aufgrund traumatischer Erlebnisse psychisch erkrankt sind und deswegen nicht ad hoc und ohne psychosoziale Unterstützung in der Lage sind, ihre Fluchtgründe und -geschichte konsistent darzulegen. Andere Fragen richten sich danach, wie viele Flüchtlinge seit 2015 eine Psychotherapie in Anspruch genommen haben, inwieweit die Kapazität der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer den tatsächlichen Bedarf abdeckt sowie zur Verschlechterungen im Asylverfahren durch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Der Bundesregierung lagen hierzu keine Erkenntnisse vor. Sie wiederholte stattdessen, dass die Verantwortung für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden bei den Ländern liege.
Mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ wurden Psychotherapeuten von der Erstellung von Gutachten zum Nachweis schwerer, lebensbedrohlicher psychischer Erkrankungen ausgeschlossen. Damit wird es psychisch kranken Flüchtlingen noch schwerer, psychische Erkrankungen aufgrund massiver Gewalterlebnisse geltend zu machen. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ scharf kritisiert.
Download:
Gemeinsame Stellungnahme der BPtK und BAfF
Link:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Geflüchteten“ (BT-Drs. 19/11666)
In der Kleinen Anfrage „Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Geflüchteten“ (Bundestags-Drucksache 19/11142) wollte die Fraktion Die Linke wissen, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Menschen umgeht, die aufgrund traumatischer Erlebnisse psychisch erkrankt sind und deswegen nicht ad hoc und ohne psychosoziale Unterstützung in der Lage sind, ihre Fluchtgründe und -geschichte konsistent darzulegen. Andere Fragen richten sich danach, wie viele Flüchtlinge seit 2015 eine Psychotherapie in Anspruch genommen haben, inwieweit die Kapazität der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer den tatsächlichen Bedarf abdeckt sowie zur Verschlechterungen im Asylverfahren durch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Der Bundesregierung lagen hierzu keine Erkenntnisse vor. Sie wiederholte stattdessen, dass die Verantwortung für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden bei den Ländern liege.
Mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ wurden Psychotherapeuten von der Erstellung von Gutachten zum Nachweis schwerer, lebensbedrohlicher psychischer Erkrankungen ausgeschlossen. Damit wird es psychisch kranken Flüchtlingen noch schwerer, psychische Erkrankungen aufgrund massiver Gewalterlebnisse geltend zu machen. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ scharf kritisiert.
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Gemeinsame Stellungnahme der BPtK und BAfF
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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Geflüchteten“ (BT-Drs. 19/11666)
14.08.2019