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Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 30. Juni 2021 verlängert

In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe darauf verständigt, ihren Gremien zu empfehlen, die Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Rheinland-Pfalz stimmt dieser Verlängerung zu. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat diese am 26. November unterschrieben.

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde für Menschen mit Behinderungen eingerichtet, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie als Kinder und Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise zwischen 1949 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik Leid und Unrecht erlitten haben. Betroffene können
Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen von bis zu 14.000 Euro erhalten. Ins Leben gerufen wurde die Stiftung auf Aufforderung des Deutsche Bundestags. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit Ländern und Kirchen einen Lösungsweg erarbeitet, um das Leid der Betroffenen anzuerkennen und das erlebte Unrecht aufzuarbeiten. Die Stiftung setzt sich für die öffentliche Anerkennung und die Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen ein, außerdem für die individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in der Anlauf- und Beratungsstelle und Unterstützung durch finanzielle Hilfe. In den Anlauf- und Beratungsstellen arbeiten Beraterinnen und Berater gemeinsam mit den Betroffenen in persönlichen Gesprächen die Erlebnisse auf. Sind die Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt, erhalten die Betroffenen eine Geldpauschale. Betroffene können außerdem unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Rentenersatzleistung erhalten. Mehr Informationen für Betroffene zu den finanziellen Unterstützungs­leistungen finden Sie auf der Homepage der Stiftung. Die Anlaufstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe in Rheinland-Pfalz ist dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zugeordnet. Zur Homepage der Anlaufstelle in Rheinland-Pfalz gelangen Sie hier.
Einen Info-Flyer der Anlaufstelle mit einem beigefügten Kontaktformular finden Sie hier.
Außerdem gibt es ein Online-Kontaktformular, dieses finden Sie hier.

Betroffene, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und sich an die regionale Anlauf-und Beratungsstelle der Stiftung wenden möchten, können sich auch unter folgender Kontaktadresse melden:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Anlauf-und Beratungsstelle Stiftung Anerkennung und Hilfe
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: 06131 967-544
Fax: 06131 967-12 544
stiftungauh(at)lsjv.rlp.de Ein Beratungsgespräch ist nach vorheriger Terminabsprache möglich. Allen Errichtern der Stiftung war es von Anfang an wichtig, möglichst viele Menschen zu erreichen. Durch die Corona-Pandemie ist der Zugang zur Stiftung für viele Menschen erheblich erschwert. Dies gilt es durch die Verlängerung der Anmeldefrist möglichst gut auszugleichen.

02.12.2020
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