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Angestellte Psychotherapeuten diskutieren Berufspolitisches beim 2. Tag der Angestellten der LPK Rheinland-Pfalz

Etwa 760 von insgesamt 1737 rheinland-pfälzischen Kammermitgliedern sind in einem Angestelltenverhältnis tätig. Um diesen Kammermitgliedern einen Austausch zu ermöglichen, ist im Jahr 2015 der Tag der Angestellten der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen worden. Nach der ersten erfolgreichen Veranstaltung in 2015 lud die Kammer nun im Juni 2016 zum 2. Tag der Angestellten ein.   
65 angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind dieser Einladung gefolgt. Sie wurden von Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke und der Vorsitzenden des Angestelltenausschusses Dr. Birgit Albs-Fichtenberg im Erbacher Hof in Mainz begrüßt. In diesem Jahr stand der Tag der Angestellten ganz im Zeichen der Berufspolitik.
Prof. Dr. Rainer Richter, ehemaliger Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, hielt den Eröffnungsvortrag. Er berichtete aus der Angestelltenbefragung der BPtK. Sein Fazit: Der approbierte angestellte Psychotherapeut ist formal und in Bezug auf seine Vergütung noch nicht gemäß seiner Fachkompetenz strukturell verankert. Er ist „Diplom-Psychologe“ geblieben. Das Tätigkeitsprofil der Psychotherapeuten entspricht zwar weitgehend auch ihrer Qualifikation. Allerdings bildet sich dies in der Regel weder in der beruflichen Position noch in der Vergütung ab. Offizielle Leitungsfunktionen von Psychotherapeuten finden sich häufiger in der Jugendhilfe und in Beratungsstellen, am seltensten im Krankenhaus. Insbesondere in Krankenhäusern gibt es großen Handlungsbedarf: Psychotherapeuten müssen im Krankenhaus ihrem Qualitätsprofil und ihren Aufgaben entsprechend faktisch in der Organisationsstruktur verankert und entsprechend vergütet werden.

Deutlich wurden die folgenden politischen Forderungen formuliert:
  1. Psychotherapie und der Berufsstand der Psychotherapeuten müssen in den Vorgaben zum Leistungsspektrum und zur Ausstattung der psychiatrischen und psychosomatischen sowie der Rehabilitationseinrichtungen mit therapeutischem Personal verankert werden.
  2. In § 107 SGB V und in § 15 SGB VI muss die Leitungsfunktion für Psychotherapeuten in Einrichtungen, die im Schwerpunkt psychisch kranke Menschen versorgen, gesetzlich verankert werden ebenso wie die psychotherapeutische Verantwortung in solchen Einrichtungen.
  3. Die tarifliche Eingruppierung von Psychotherapeuten muss gemäß der eines Facharztes erfolgen.
In anschließenden Workshops wurden Erfahrungen in den drei Tätigkeitsfeldern „Krankenhaus, Psychiatrie und Psychosomatik“, „Sucht- und Rehabilitationskliniken“ sowie „Beratungsstellen, Jugendhilfe und Sozialpädiatrie, psychosoziale Zentren“   angestellter Psychologischer Psychotherapeuten ausgetauscht, Handlungsfelder identifiziert und Ziele definiert.
Klar ist – es gibt viel zu tun und nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Klar wurde auch, dass die Kammer bei berufspolitischen Fragestellungen eine wichtige Rolle als Vertreterin des Berufsstandes und Gesprächspartnerin gegenüber Politik, Institutionen, Kostenträgern u.a. spielt und in dieser Rolle von angestellten KollegInnen erst langsam wahrgenommen wird. Übereinstimmend wurde es als hilfreich angesehen, dass Psychotherapeuten im Angestelltenverhältnis sich gut vernetzen und sich regelmäßig austauschen, um weiter voranzukommen und die nächsten Schritte festzulegen. Der Tag der Angestellten wurde dabei als wichtiges Veranstaltungsformat erlebt.  Den Hauptvortrag von Dr. Rainer Richter, ehem. Präsident der BPtK, finden sie hier.

04.07.2016
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