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Ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung muss auch in Krisenzeiten funktionieren

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) warnt in einer Pressemitteilung vom 27.03.2020: Die Corona-Krise darf nicht dazu führen, wichtige ambulant-ärztliche und -psychotherapeutische Leistungen einzustellen. Da eine verschärfende Infektionslage zu erwarten ist, werden vor allem in Krankenhäusern aber auch Corona-Praxen und -Ambulanzen viele medizinische Ressourcen ausschließlich auf die Behandlung von COVID-19-Infizierten fokussiert. Die KV RLP weist jedoch darauf hin, dass die Vertragsärztinnen und -ärzte sowie -psychotherapeutinnen und psychotherapeuten weiterhin für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen, die nicht infiziert sind.  Durch die Verschiebung wichtiger therapeutischer und diagnostischer Termine können bei den Betroffenen gesundheitliche Schäden mit langfristigen und schwerwiegenden Folgen entstehen. "Viele unserer Praxen sind nicht ersetzbar – gerade im Bereich der Onkologie und Dialyse", betont der Vorstand der KV RLP. "Da gerade auch im Krankenhausbereich viele Leistungen aufgrund der Versorgung von Corona-Patientinnen und -Patienten verschoben werden, möchten wir darauf hinweisen, dass einer Betreuung in unseren Praxen nichts im Wege steht." Die Vertragsärztinnen und -ärzte sowie -psychotherapeutinnen und -psychotherapeuten veranlassten verantwortungsbewusst, welche Schutzmaßnahmen bei einem Besuch in deren Praxen durchzuführen seien, um die Maßgaben zum Infektionsschutz sicherzustellen.  Jede und jeder von ihnen entscheidet gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten über eine Notwendigkeit der Behandlung, Diagnostik, Operation oder Vorsorgeuntersuchung. Die KV RLP bemüht sich weiterhin mit Hochdruck, alle Praxen mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten, um damit zu gewährleisten, dass die Patientinnen und Patienten weiter versorgt werden können. Die Pressemeldung der KV RLP vom 27.03.2020 finden Sie hier.

30.03.2020
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