Akutbehandlungen müssen per Video durchgeführt werden können
Für eine angemessene psychotherapeutische Versorgung während der Corona-Pandemie ist es notwendig, neben der nun erneut möglichen telefonischen Behandlung auch die Akutbehandlung per Video zu ermöglichen. In einer Resolution, die die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz bei ihrer Sitzung am 31. Oktober 2020 verabschiedet hat, fordert die Kammer die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auf, zur Unterstützung psychisch kranker Menschen auch Akutbehandlungen per Video zuzulassen.
Bisher können zwar psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen und regelhafte psychotherapeutische Behandlungen per Video durchgeführt werden, nicht aber die psychotherapeutische Akutbehandlung. Diese Einschränkung des Versorgungsangebotes ist nicht nachvollziehbar und steht der Sicherstellung der ausreichenden psychotherapeutischen Versorgung im Wege.
Die vollständige Resolution zum Download finden Sie HIER.
02.11.2020