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Akutbehandlung und Gruppentherapie ab 1. Oktober per Video möglich

Psychotherapeut*innen können ab dem 1. Oktober Behandlungen in akuten Krisen und Gruppentherapien auch per Video anbieten. Der Bewertungsausschuss hat hierfür den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entsprechend angepasst. Damit kann Patient*innen in akuten psychischen Notlagen künftig noch flexibler geholfen werden. Auch Gruppenpsychotherapie und die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung mit bis zu acht Patient*innen können künftig per Video angeboten werden.
Die Änderungen gehen auf das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) zurück, das am 9. Juni in Kraft getreten ist.

Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erfordern weiterhin den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.

Technische und fachliche Voraussetzungen zur Durchführung der Videobehandlung sind in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt. Danach kann nur ein Videodienstanbieter genutzt werden, der zertifiziert ist.

[Foto: Pixabay]

28.09.2021
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