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Aktualisiert: Fragen und Antworten zur psychotherapeutischen Versorgung während der Corona-Pandemie

Am 20. März 2022 ist das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ihre Homepage-Rubrik "Fragen und Antworten zur psychotherapeutischen Versorgung während der Corona-Pandemie" überarbeitet und aktualisiert.

In die Aktualisierungen eingeflossen ist auch eine Rechtsauslegung aus dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium, die sich auf die Meldepflicht von Einzelpraxen hinsichtlich § 20a Abs. 2 S. 2 IfSG (Impf- oder Genesenennachweis bzw. Nachweis medizinischer Kontraindikation) bezieht.

Zu den aktualisierten Corona-FAQs gelangen Sie hier.

 

[Pixabay]

05.04.2022
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