Ärzteblatt: Psychotherapeuten müssen für angemessene Honorare fast immer klagen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil am 28. Juni 2017 die Honorare der Psychotherapeuten im Abrechnungszeitraum 2007 als rechtswidrig zu niedrig eingestuft. "Die Schere der Einkommen zwischen den Psychotherapeuten und den anderen Facharztgruppen geht immer weiter auseinander. Um zu ihrem Recht zu kommen, müssen sie immer wieder den Klageweg bescheiten", kritisierte Michael Ruh, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV). Zu dem Urteil des BSG hat das Ärzteblatt am 6. Juli 2017 einen Beitrag veröffentlicht. Zu dem Artikel gelangen Sie hier.
10.07.2017