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Änderungen von Gebührenordnung und Hauptsatzung der LPK RLP

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hatte in ihrer Sitzung am 7. Oktober 2023 einstimmig eine Neufassung der Gebührenordnung beschlossen. Diese ist nun vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit genehmigt worden und kann daher wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Gemäß § 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz stellt die Kammer die Neufassung der Gebührenordnung ab sofort auf ihrer Internetseite bereit.
Die neue Gebührenordnung finden Sie hier.

Darüber hinaus hatte die Vertreterversammlung eine Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Änderungen des rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetzes hatten Anpassungsbedarf in der Satzung nach sich gezogen. Diese ist nun ebenfalls vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit genehmigt worden, so dass sie zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
Die neue Hauptsatzung finden Sie hier.

[Die Vertreterversammlung am 7.10.23]

14.12.2023
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