Ab 2013 droht Abbau jeder vierten psychotherapeutischen Praxis
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine Neuberechnung der notwendigen Anzahl psychotherapeutischer Praxen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, nach sachgerechten Kriterien Vorgaben für eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung zu machen, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. Dafür ist es notwendig, die Zahl der psychotherapeutischen Praxen auf der Basis des Jahres 2005 neu zu berechnen. Ziel muss es sein, die Wartezeiten von psychisch kranken Menschen auf drei Wochen zu verringern. In Deutschland warten psychisch Kranke durchschnittlich 12,5 Wochen auf ein erstes Gespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Aufgrund des großen Mangels an Behandlungsplätzen bleiben viele psychische Krankheiten unbehandelt, verschlimmern sich und werden zu chronischen Leiden.
Ärzte und Krankenkassen haben sich in Vergütungsverhandlungen darauf geeinigt, für ländliche Regionen bis zu 1.150 Praxen zusätzlich zuzulassen. In solchen Verhandlungen geht es in erster Linie ums Geld und nur am Rande um die Versorgung psychisch kranker Menschen. Das Ergebnis ist entsprechend, kritisiert BPtK-Präsident Richter. Während sich die Versorgung auf dem Land nun erfreulicherweise verbessern wird, gehen in Groß- und Kreisstädten aber tausende Praxen verloren. Ohne eine Neuberechnung der Verhältniszahlen für Psychotherapeuten wird sich in den kommenden Jahren die Zahl der Behandlungsplätze für psychisch kranke Menschen massiv verringern.
Im Jahr 1999 haben die Bedarfsplaner der Ärzte und Krankenkassen die notwendige Anzahl der psychotherapeutischen Praxen systematisch unterschätzt und viel zu geringe Verhältniszahlen von Einwohner je Psychotherapeut festgelegt. Deswegen gibt es bis heute bundesweit zu wenig Psychotherapiepraxen, deswegen müssen psychisch kranke Menschen viel zu lange auf eine Behandlung warten. Selbst in Großstädten warten psychisch Kranke im Durchschnitt acht bis neun Wochen auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten, in ländlichen Regionen 14 Wochen und im Ruhrgebiet sogar 17 Wochen. Trotzdem weist die Bedarfsplanung aufgrund der fehlerhaften Verhältniszahlen diese Regionen als -überversorgt- aus. Der Gesetzgeber hat den G-BA mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz beauftragt, bis Ende 2012 die Verhältniszahlen von Einwohner je Psychotherapeut - allein nach sachgerechten Kriterien - neu zu berechnen. „Vergütungsvereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenkassen dürfen jetzt nicht dazu führen, dass der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt, fordert der BPtK-Präsident.
In der Bedarfsplanungs-Richtlinie hat der G-BA im Jahr 1999 festgelegt, dass z. B. in Großstädten 38,8 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner und in ländlichen Regionen 4,3 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner als bedarfsgerecht gelten. Weil dies erkennbar nicht ausreichte, sind überall in Deutschland mehr Psychotherapeuten zugelassen worden, z. B. in Großstädten circa 55 und in ländlichen Kreisen circa 12 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. Deshalb gilt Deutschland heute, gemessen an den veralteten Zahlen der Bedarfsplanung, als überversorgt. Tatsächlich findet aber kaum ein psychisch kranker Mensch rechtzeitig einen Psychotherapeuten, erklärt Richter. Wer die bisherigen Verhältniszahlen von Einwohner je Psychotherapeut nicht ändert, verschärft den Notstand von psychisch kranken Menschen in Groß- und Kreisstädten. Während auf dem Land 1.150 Praxen zusätzlich entstehen, findet in allen anderen Kreisen ein drastischer Abbau von bis zu 5.700 Praxen statt.
Die BPtK fordert deshalb, die Versorgung psychisch kranker Menschen wenigstens auf dem derzeitigen Niveau sicherzustellen und die Verhältniszahlen für Psychotherapeuten auf der Grundlage der Praxen, die im Jahr 2005 zugelassen waren (Aufsatzjahr), neu zu berechnen. Schließlich fordert die BPtK, das Ruhrgebiet als Sonderregion der Bedarfsplanung abzuschaffen. In den Großstädten des Ruhrgebiets sind statt 38,8 Psychotherapeuten nur 11,4 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner zugelassen. Deshalb sind im Ruhrgebiet die Wartezeiten von psychisch kranken Menschen mit 17 Wochen noch länger als auf dem Land. Dieser groteske Missstand gehört einfach abgeschafft, kritisiert BPtK-Präsident Richter. Die Menschen zwischen Duisburg und Dortmund werden genauso häufig psychisch krank wie Menschen in den anderen Großstädten Deutschlands und haben denselben Anspruch auf eine Behandlung wie Patienten anderer Regionen.
Ärzte und Krankenkassen haben sich in Vergütungsverhandlungen darauf geeinigt, für ländliche Regionen bis zu 1.150 Praxen zusätzlich zuzulassen. In solchen Verhandlungen geht es in erster Linie ums Geld und nur am Rande um die Versorgung psychisch kranker Menschen. Das Ergebnis ist entsprechend, kritisiert BPtK-Präsident Richter. Während sich die Versorgung auf dem Land nun erfreulicherweise verbessern wird, gehen in Groß- und Kreisstädten aber tausende Praxen verloren. Ohne eine Neuberechnung der Verhältniszahlen für Psychotherapeuten wird sich in den kommenden Jahren die Zahl der Behandlungsplätze für psychisch kranke Menschen massiv verringern.
Im Jahr 1999 haben die Bedarfsplaner der Ärzte und Krankenkassen die notwendige Anzahl der psychotherapeutischen Praxen systematisch unterschätzt und viel zu geringe Verhältniszahlen von Einwohner je Psychotherapeut festgelegt. Deswegen gibt es bis heute bundesweit zu wenig Psychotherapiepraxen, deswegen müssen psychisch kranke Menschen viel zu lange auf eine Behandlung warten. Selbst in Großstädten warten psychisch Kranke im Durchschnitt acht bis neun Wochen auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten, in ländlichen Regionen 14 Wochen und im Ruhrgebiet sogar 17 Wochen. Trotzdem weist die Bedarfsplanung aufgrund der fehlerhaften Verhältniszahlen diese Regionen als -überversorgt- aus. Der Gesetzgeber hat den G-BA mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz beauftragt, bis Ende 2012 die Verhältniszahlen von Einwohner je Psychotherapeut - allein nach sachgerechten Kriterien - neu zu berechnen. „Vergütungsvereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenkassen dürfen jetzt nicht dazu führen, dass der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt, fordert der BPtK-Präsident.
In der Bedarfsplanungs-Richtlinie hat der G-BA im Jahr 1999 festgelegt, dass z. B. in Großstädten 38,8 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner und in ländlichen Regionen 4,3 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner als bedarfsgerecht gelten. Weil dies erkennbar nicht ausreichte, sind überall in Deutschland mehr Psychotherapeuten zugelassen worden, z. B. in Großstädten circa 55 und in ländlichen Kreisen circa 12 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. Deshalb gilt Deutschland heute, gemessen an den veralteten Zahlen der Bedarfsplanung, als überversorgt. Tatsächlich findet aber kaum ein psychisch kranker Mensch rechtzeitig einen Psychotherapeuten, erklärt Richter. Wer die bisherigen Verhältniszahlen von Einwohner je Psychotherapeut nicht ändert, verschärft den Notstand von psychisch kranken Menschen in Groß- und Kreisstädten. Während auf dem Land 1.150 Praxen zusätzlich entstehen, findet in allen anderen Kreisen ein drastischer Abbau von bis zu 5.700 Praxen statt.
Die BPtK fordert deshalb, die Versorgung psychisch kranker Menschen wenigstens auf dem derzeitigen Niveau sicherzustellen und die Verhältniszahlen für Psychotherapeuten auf der Grundlage der Praxen, die im Jahr 2005 zugelassen waren (Aufsatzjahr), neu zu berechnen. Schließlich fordert die BPtK, das Ruhrgebiet als Sonderregion der Bedarfsplanung abzuschaffen. In den Großstädten des Ruhrgebiets sind statt 38,8 Psychotherapeuten nur 11,4 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner zugelassen. Deshalb sind im Ruhrgebiet die Wartezeiten von psychisch kranken Menschen mit 17 Wochen noch länger als auf dem Land. Dieser groteske Missstand gehört einfach abgeschafft, kritisiert BPtK-Präsident Richter. Die Menschen zwischen Duisburg und Dortmund werden genauso häufig psychisch krank wie Menschen in den anderen Großstädten Deutschlands und haben denselben Anspruch auf eine Behandlung wie Patienten anderer Regionen.
07.05.2013