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29.06.2009: Teilübertragung einer psychotherapeutischen Praxis genehmigt

Dies bedeutet, dass es nunmehr auch in Rheinland-Pfalz möglich ist, psychotherapeutische Praxen hälftig zu erwerben.

Der Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Herr Alfred Kappauf, begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Damit sind die intensiven Bemühungen der Kammer, die gerade den jungen Kolleginnen und Kollegen zugute kommen, von Erfolg gekrönt worden.

Nach mehr als zweijährigem Kampf ist die heutige Entscheidung des Zulassungsausschusses Pfalz ein wichtiger Schritt, um in Rheinland-Pfalz
Versorgungslücken schließen zu können und eine zeit- und patientengerechte psychotherapeutische Behandlung sicherzustellen, so der Justiziar der
Kammer, Herr Rechtsanwalt Uwe Marschalek.
03.05.2013
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