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26.08.2008: Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie nach § 11 Psychthg

Vor dem Hintergrund des am 22. November 2007 in Kraft getretenen Methodenpapiers ist die auf der Grundlage der Behandlungsdauer getroffene Einschränkung der wissenschaftlichen Anerkennung nicht mehr berechtigt.
Der Wissenschaftliche Beirat versteht seinen Prüfauftrag für
psychotherapeutische Verfahren nicht dahingehend, dass die
Wirksamkeit der einem Verfahren zuzuordnenden Methoden jeweils gesondert zu belegen ist. Dies gilt erst recht für Variationen der Behandlungsdauer. Differenzierungen dieser Aspekte sind nicht Gegenstand einer allgemeinen Bewertung von Psychotherapieverfahren unter der Fragestellung der wissenschaftlichen Anerkennung eines Verfahrens, wie sie sich für den WBP aus dem Psychotherapeutengesetz als Auftrag ergibt. Der Wissenschaftliche Beirat bewertet daher das Verfahren der Psychodynamischen Psychotherapie bei Erwachsenen insgesamt als Psychotherapieverfahren, dessen wissenschaftliche Anerkennung in den folgenden Anwendungsbereichen festgestellt werden kann: affektive Störungen, Angststörungen, Anpassungs- und Belastungsstörungen, dissoziative, Konversions- und somatoforme Störungen, Essstörungen, psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten, Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen,
Abhängigkeit und Missbrauch sowie Schizophrenie
und wahnhafte Störungen. Damit wird das Kriterium, das vom Wissenschaftlichen Beirat für erforderlich gehalten wird, um ein Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem PsychThG zu empfehlen, deutlich erfüllt. Für die vertiefte Ausbildung
zum Psychologischen Psychotherapeuten wie auch für
die ärztliche Weiterbildung gilt weiterhin die Empfehlung des
Wissenschaftlichen Beirats, dass sich angesichts der Vielfalt der Methoden und Techniken der Psychodynamischen Psychotherapie die Aus- bzw. Weiterbildung in diesem Verfahren nicht auf einzelne Methoden oder Techniken beschränken darf.

Berlin, 30. Juni 2008
03.05.2013
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