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18.08.2009: Schutzverband warnt vor neuer Welle des Adressbuchschwindels

Da die Adressbuchschwindler gerne öffentliche Verzeichnisse durchgehen, sind Ärzte, die sich gerade erst niedergelassen haben oder in eine andere Praxis umgezogen sind, häufiges Ziel fingierter Rechnungen. Aber auch Ärzte, die schon länger niedergelassen sind, erhalten immer wieder Post von Adressbuchschwindlern: Auch hier sind es Rechnungen für Einträge in Adress- und Branchenverzeichnissen, die nur im Kleingedruckten offenbaren, dass sie eigentlich nur ein Angebot sind. Münker rät daher, jede Rechnung auf ihre Berechtigung hin zu prüfen. In der Regel erhalten Sie nichts kostenlos, sondern verpflichten sich zur Zahlung hoher Beträge,
die nur im Kleingedruckten zu finden sind. Er weist aber auch darauf hin, dass seriöse Adress- und Branchenbuchverlage eine transparentere Form der Kundenansprache betreiben würden. Hier würden die Eintragungskosten deutlich genannt. Trotzdem sollten alle Mitarbeiter in der Praxis sensibilisiert werden, ohne genaue Prüfung keine Unterschrift
oder Zahlung zu leisten. Wer dennoch auf den Adressschwindel hereingefallen sei, der sollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, so Münker. Aber nicht nur Arztpraxen, sondern generell alle Unternehmer, die in öffentlichen Verzeichnissen geführt werden, sind von derartigen Abzockmethoden betroffen. In der Wirtschaft entsteht nach DSW-Berechnungen dadurch jährlich ein Schaden im hohen dreistelligen Millionen-Bereich. (reh)
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03.05.2013
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