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09.11.2009: BPtK-News: KJP Mindestquote tritt in Kraft

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte den G-BA wegen dieser rechtlich problematischen Regelungen im August 2009 um eine Stellungnahme gebeten. Nun hat es den G-BA-Beschluss trotz der in diesem Schreiben bekundeten Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit nicht beanstandet. Wir nehmen mit großem Unverständnis zur Kenntnis, dass das BMG damit Regelungen billigt, die den politisch gewollten Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche erheblich verzögern, beklagt BPtK-Präsident Richter die Entscheidung des BMG. Bundesweit werden sich nicht 700 zusätzliche Psychotherapeuten, sondern zunächst nur etwa 200 niederlassen können. Das ist Sparen zu Lasten psychisch kranker Kinder und Jugendlicher, obwohl die Kassen bundesweit für 2010 40 Millionen Euro zusätzlich für mehr Psychotherapie bereitstellen, kommentiert Richter. Wir empfehlen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, gegen die Bescheide der Zulassungsausschüsse Widerspruch einzulegen und zu klagen.  

Die BPtK hatte sich beim BMG nachdrücklich dafür eingesetzt, den G-BA-Beschluss zur Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu beanstanden. Nach Einschätzung der BPtK ist es rechtswidrig, auch solche Psychotherapeuten auf die Mindestquote anzurechnen, die nur zu einem geringen Anteil Kinder und Jugendliche behandeln. Das BMG hat dem G-BA hier lediglich die Auflage erteilt, nach einem Jahr zu berichten, ob und wie diese Leistungserbringer an der Versorgung von Kindern und Jugendlichen beteiligt werden konnten. Das Bundesministerium hatte erkannt, dass der G-BA das Gesetz aushebelt, stellt der BPtK-Präsident fest, leider fehlte ihm der Wille, den Beschluss des­halb zu beanstanden.
06.05.2013
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