Was bewegt Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in RLP?
Unter dem Titel "LPK trifft KJP - Neue Entwicklungen und Austausch" hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) zu einer digitalen Veranstaltung am 28. Oktober 2024 eingeladen. Kammerpräsidentin Sabine Maur und Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstandes der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, gaben einen Überblick über aktuelle berufspolitische Entwicklungen im KJP-Bereich. Im Vorfeld hatten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, ihre Sorgen und Anliegen rund um die psychotherapeutische Versorgung der jungen Patient*innen mitzuteilen, um mit der Kammer in Austausch zu kommen. Häufiges Thema waren die lange Wartezeiten auf Psychotherapie und die mehr als angespannte Versorgungssituation in vielen Gebieten in Rheinland-Pfalz.
Sabine Maur machte deutlich, dass die Landespsychotherapeutenkammer sich in zahlreichen politischen Gesprächen mit unterschiedlichen Akteur*innen des Gesundheitswesens immer wieder für eine bessere psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stark macht: Wichtige Ziele sind dabei eine Reform der Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf Psychotherapie zu reduzieren, sowie die Schaffung von besseren Möglichkeiten für aufsuchende Psychotherapie, bessere Vernetzung und Kooperation sowie eine Stärkung der Prävention.
Nachdem die Kammerpräsidentin einen Überblick über laufende berufspolitische Aktivitäten der Landes- und der Bundeskammer im KJP-Bereich gegeben hatte, stieg Peter Andreas Staub in die Erläuterung der neue Komplexversorgungsrichtlinie für Kinder- und Jugendliche ein. Sie soll bei der Versorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher eine bessere Koordination und Strukturierung der berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit ermöglichen und die Übergänge zwischen stationärer und ambulanter Behandlung erleichtern. Hierfür können Verbünde gegründet werden, die dann von der KV genehmigt werden müssen. Herr Staub erklärte die Besonderheiten der Komplexversorgungsrichtlinie für Kinder und Jugendliche im Vergleich zu der entsprechenden Richtlinie für Erwachsene und beantwortete dazu einige Fragen der Teilnehmer*innen.
Anschließend ging er auf die aktuelle Versorgungssituation in Rheinland-Pfalz und in die im Gesundheitsversorgungsstärkegesetz vorgesehene neue Bedarfsplanung ein. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sollen zukünftig von der bestehenden Bedarfsplanung separiert werden und eine eigene Bedarfsplanung erhalten, damit psychisch kranke Kinder und Jugendliche künftig schneller und wohnortnaher einen Behandlungsplatz erhalten können. Ob die durch die Ausgliederung freiwerdenden Sitze in der Gruppe der Psychotherapeut*innen neu besetzt werden können, ist allerdings bisher noch unklar.
Ein weiteres wichtiges Thema der Veranstaltung waren die seit 1. Juli 2024 gültigen Abrechnungsempfehlungen für die Behandlung privat Versicherter. Diese sind nicht als Reform der GOÄ/GOP zu verstehen, sondern sind ein Vorgriff auf diese. Psychotherapeut*innen steht es frei, diese Empfehlungen anzuwenden. Bei Anwendung können Psychotherapeut*innen von höheren Sätzen profitieren und haben die Möglichkeit, neu hinzugekommene Leistungen abzurechnen, die in der GOÄ bisher nicht erhalten sind, wie beispielsweise systemische Therapie, EMDR, Akutbehandlung sowie Kurzzeittherapie als Einzel- und Gruppenbehandlung. Peter Andreas Staub und Sabine Maur stellten die KJP-Spezifika der neuen Empfehlungen vor, machten im Übrigen aber deutlich, im Rahmen dieser Veranstaltung nicht zu tief ins Detail gehen zu können und verwiesen auf die ausführlichen Informationen der BPtK und der Berufsverbände zu diesem Thema.
- Zu den Informationen der BPtK zu den Abrechnungsempfehlungen gelangen Sie hier.
- Die „Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ der BPtK finden Sie hier.
- Außerdem bietet die BPtK Info-Veranstaltungen zu den neuen Abrechnungsempfehlungen an. Weitere Infos dazu hier.