Vorschlag zur "Raster-Psychotherapie" zurückgezogen
Das Bundesgesundheitsministerium hat seinen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) fallen gelassen. Dieser sah vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis Ende 2022 überprüfen soll, „wie die Versorgung von psychisch kranken Versicherten bedarfsgerecht und schweregradorientiert sichergestellt werden kann“. Die Bundespsychotherapeutenkammer, mehrere Berufsverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatten daraufhin befürchtet, dass in die Therapiehoheit der Therapeut*innen eingegriffen werden soll und womöglich Fallpauschalen eingeführt werden könnten. Unter den Hashtags #RasterPsychotherapie und #keinerasterpsychotherapie formierte sich auch in den sozialen Medien breiter Protest gegen den Vorstoß. Neben Psychotherapeut*innen, Berufsverbänden und Kammern engagierten sich hier viele betroffene Patient*innen – letztlich mit großem Erfolg.
Warum diese „Raster-Psychotherapie“ eine Gefahr für die gute psychotherapeutische Versorgung darstellen würde, erläuterte Dr. Andrea Benecke, Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, in einem Hörfunk-Interview mit SWR 2.
Es sei zu befürchten, dass direkt zu Behandlungsbeginn Diagnosen gestellt und darauf basierend eine bestimmte Zahl von Behandlungsstunden festgelegt werden müssten. Häufig zeigten sich aber erst im Verlauf der Behandlung - wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in gefestigt sei - Hinweise auf weitere psychische Erkrankungen, zunächst werde mit Verdachtsdiagnosen gearbeitet. Zudem sei noch unklar, wer den Schweregrad der psychischen Erkrankung und die Behandlungsdauer festlegen solle. Der Vorschlag erwecke den Eindruck, dass man den Psychotherapeut*innen nicht zutraue, die richtige Behandlungsdauer für ihre Patient*innen festzustellen. Es sei selbstverständlich auch im Sinne der Psychotherapeut*innen, Behandlungen nicht unnötig in die Länge zu ziehen, da der Bedarf an Psychotherapie groß sei und viele Patient*innen auf Therapieplätze warten. Um die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, seien daher entweder mehr Kassenzulassungen für Psychotherapeut*innen nötig oder die Kostenerstattung für Therapien bei privaten Psychotherapeut*innen müsse durch die Krankenkassen zuverlässig gewährleistet werden, forderte Frau Dr. Benecke.
Das gesamte Interview Psychotherapeut*innen: „Wir hoffen, dass keine Fallpauschalen kommen.“ mit Frau Dr. Benecke vom 1. Juni 2021 finden Sie HIER.