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Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

Seit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart, die am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern sind hier verfügbar.

Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privatpsychotherapie schon vor einem Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert.

Um die Kammermitglieder zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

Termine:

  •     Montag, 15. Juli 2024
  •     Donnerstag, 25. Juli 2024
  •     Mittwoch, 14. August 2024 und
  •     Montag, 16. September 2024

jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr.

Anmeldung

Interessierte können sich ab sofort per E-Mail unter veranstaltung(at)bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Angemeldete Kammermitglieder erhalten im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung einen Zoom-Link per E-Mail.
 

[Foto: Pixabay/StartupStockPhotos]

01.07.2024
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