Stellungnahme der LPK RLP zum Kabinettsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Am 27.2.2019 wurde der Kabinettsentwurf zur Reform der PsychotherapeutInnen-Ausbildung (PsychThG) gebilligt. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz begrüßt diesen Gesetzesentwurf nachdrücklich, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf.
Hierzu zählt insbesondere die Definition der Heilkunde, die Finanzierungslücke in der ambulanten Weiterbildung und die nicht gelöste Ausbildungssituation der sich nach derzeitigem Recht in der Ausbildung befindlichen PsychotherapeutInnen.
Eine detaillierte Stellungnahme der LPK RLP ging zeitnah an die zuständigen Landesministerien und wurde in persönlichen Gesprächen mit politisch Verantwortlichen fachlich erörtert.
Eine Zusammenfassungunserer Stellungnahme finden Sie hier.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat vier "Klarstellungen" zur Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung veröffentlicht:
Hierzu zählt insbesondere die Definition der Heilkunde, die Finanzierungslücke in der ambulanten Weiterbildung und die nicht gelöste Ausbildungssituation der sich nach derzeitigem Recht in der Ausbildung befindlichen PsychotherapeutInnen.
Eine detaillierte Stellungnahme der LPK RLP ging zeitnah an die zuständigen Landesministerien und wurde in persönlichen Gesprächen mit politisch Verantwortlichen fachlich erörtert.
Eine Zusammenfassungunserer Stellungnahme finden Sie hier.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat vier "Klarstellungen" zur Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung veröffentlicht:
21.03.2019