Selbstbestimmungsgesetz ist positiv für die psychische Gesundheit
Am 12. April 2024 hat der Bundestag mit klarer Mehrheit für das so genannte Selbstbestimmungsgesetz gestimmt. „In der eigenen Geschlechtsidentität anerkannt und mit dem präferierten Vornamen angesprochen zu werden, ist für die psychische Gesundheit wesentlich“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer und Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP). „Dass die diskriminierende und pathologisierende Begutachtung vor einer Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen zukünftig abgeschafft wird, ist ein überfälliger Schritt, um trans*, intergeschlechtliche und non-binäre Personen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken“, so Frau Benecke weiter.
Neu ist, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags bei Minderjährigen zukünftig die Erklärung über eine Beratung unter anderem bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfordert. „Notwendig sind weiterhin der Ausbau und die verlässliche Finanzierung kostenloser Beratungsangebote für trans*, intergeschlechtliche und non-binäre Personen“, so Sabine Maur, Vizepräsidentin der BPtK und Präsidentin der LPK RLP.
Frau Maur wurde als Expertin um ein Interview für die Tagesthemen gebeten. Zu dem Sendebeitrag (ca. ab Minute 13), der am 12. April 2024 um 21.45 Uhr ausgestrahlt wurde, gelangen Sie hier .
Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr sollen die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sowie über die Beratung eigenständig, aber mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können. Bei Minderjährigen bis zum 14. Lebensjahr müssen die Sorgeberechtigten eine Erklärung über die Änderung und die Beratung abgeben. Die Bundespsychotherapeutenkammer und der Deutsche Psychotherapeutentag hatten sich in der Vergangenheit schon mehrfach in Stellungnahmen und Resolutionen für ein Selbstbestimmungsgesetz ausgesprochen.