Relaunch: Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Acht Jahre nach seinem Start im Sommer 2013 wurde das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch nun rundum erneuert: Das Motto „Hilfe suchen, Hilfe finden“ steht seit dem 09. August 2021 im Zentrum der Website www.hilfe-portal-missbrauch.de. Hier finden Betroffene, Angehörige und Fachkräfte einen schnellen Zugang zu Hilfen und Information zum Thema sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend. Auch Menschen, die sich Sorgen um ein Kind machen oder Fragen zum Thema haben, erhalten hier Unterstützung.
Das Hilfe-Portal ist ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Mit dem Relaunch bündelt das Portal die Zugangswege: Ratsuchende können per Telefon oder über die Online-Beratung direkt Kontakt zum Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch aufnehmen. Sie können aber auch in der umfangreichen Datenbank nach einem passenden Hilfeangebot vor Ort oder nach weiteren telefonischen und Online-Hilfeangeboten suchen.
Zum neuen Portal gehört auch eine neue Datenbank mit deutschlandweiten Hilfeangeboten. Hier können sich fachlich qualifizierte Personen und Einrichtungen selbst unter www.hilfe-portal-missbrauch.de/ueber-uns/registrierung registrieren. Damit ermöglichen sie, dass Betroffene schneller Hilfe finden. Im Folgenden wird aufgelistet, welche Hilfeangebote aufgenommen werden können bzw. welche Mindestanforderungen an diese gestellt werden:
- Beratungsstellen: In dieser Kategorie können sich spezialisierte Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Allgemeine Beratungsstellen mit und ohne spezialisiertem Angebot für Betroffene von sexuellem Missbrauch, Präventionsfachstellen sowie Beratungsstellen für Betroffene von Straftaten registrieren.
- Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Über die Arztnummer oder die Mitgliedschaft in einer der Berufskammern wird die Approbation der Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen überprüft. Insbesondere Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die traumaspezifisch arbeiten und/oder sich traumaspezifisch fortgebildet haben, sind dazu aufgefordert, sich zu registrieren. Angesprochen werden dabei ausschließlich Psychologische Psychotherapeu*:innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie, für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie, für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Fachärzt*innen mit Zusatztitel „Psychotherapie“.
- Traumaambulanzen: In dieser Kategorie können sich ausschließlich Traumaambulanzen nach dem Opferentschädigungsrecht bzw. Sozialen Entschädigungsrecht registrieren.
- Weitere Kliniken und Ambulanzen: Es werden nur Kliniken und Ambulanzen aufgenommen, die ein spezielles Angebot für Betroffene von sexueller Gewalt haben. Also zum Beispiel, wenn es eine Station gibt, die spezialisiert auf Traumafolgestörungen ist, oder Kliniken, die über eine Kinderschutz- oder Gewaltschutzambulanz oder über die Möglichkeit zur anonymen Spurensicherung verfügen.
- Psychosoziale Prozessbegleitung: Personen bzw. Beratungsstellen, die anerkannte psychosoziale Prozessbegleitung anbieten.
- Rechtsanwält*innen: Rechtsanwält:innen, die in der Datenbank aufgenommen werden, sollen über die notwendigen Spezialkenntnisse verfügen, die für die rechtliche Vertretung der Betroffenen in straf-, zivil- oder familienrechtlichen Verfahren notwendig sind. Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit sollten Opferrechte bzw. Nebenklagevertretung und/oder Familienrecht sein. Darüber hinaus ist ein sensibler und wertschätzender Umgang der Anwält*innen mit den Betroffenen besonders wichtig.
- Psychosoziale und psychiatrische Krisendienste: Hier handelt es sich um Anlaufstellen für Menschen in akuten seelischen Problemsituationen.
- Zufluchtsstätten: Hier handelt es sich um vorübergehende Schutzunterkünfte für Menschen in Not- und Krisensituationen – vor allem bei akuter Bedrohung und Gewalt.
Bitte beachten Sie: Alle Einträge des bisherigen Hilfeportals wurden deaktiviert, sodass die Neu- bzw. Wiederregistrierung unbedingt erforderlich ist, um auf dem neuen Hilfe-Portal gelistet zu werden. Wenn sich Einrichtungen bereits auf dem neuen Hilfe-Portal registriert haben, der Eintrag jedoch noch nicht freigeschaltet ist, sehen Sie bitte von einer erneuten Registrierung ab. Die Registrierungen werden fortlaufend überprüft. Sie erhalten eine automatische Nachricht, wenn der Eintrag online gestellt wird.