Regelbeitrag 2025 festgesetzt
Aufgrund von § 2 Abs. 4 Satz 1 der Beitragsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat die Vertreterversammlung am 30.11.2024 beschlossen, die Höhe des Regelbeitrages für das Jahr 2025 auf 680,00 Euro festzusetzen. Die Höhe des Regelbeitrages wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
03.12.2024