Regelbeitrag 2024 festgesetzt
Aufgrund von § 2 Abs. 4 Satz 1 der Beitragsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat die Vertreterversammlung am 07.10.2023 beschlossen, die Höhe des Regelbeitrages für das Jahr 2024 auf 680,00 Euro festzusetzen. Die Höhe des Regelbeitrages wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
18.12.2023