Regelbeitrag 2023 festgesetzt
Aufgrund von § 2 Abs. 4 Satz 1 der Beitragsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat die Vertreterversammlung am 3.12.2022 beschlossen, die Höhe des Regelbeitrages für das Jahr 2023 auf 680,00 Euro festzusetzen. Die Höhe des Regelbeitrages wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
10.01.2023