Regelbeitrag 2021 festgesetzt
Aufgrund von § 2 Abs. 4 Satz 1 der Beitragsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat die Vertreterversammlung am 31.10.2020 beschlossen, die Höhe des Regelbeitrages für das Jahr 2021 auf 540,00 Euro festzusetzen. Die Höhe des Regelbeitrages wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
03.11.2020