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Psychotherapeut*innen als Sachverständige und Zeug*innen bei Gericht: Interessante Einblicke aus der Praxis und gesetzliche Grundlagen

In der psychotherapeutischen Praxistätigkeit gibt es immer wieder Berührungspunkte mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten: Zum einen können Patient*innen verschiedene Rollen in gerichtlichen Verfahren einnehmen, etwa als Zeug*innen, Opfer, Täter*innen oder Sorgeberechtigte. Zum anderen wenden sich Straf- und Familiengerichte regelmäßig an Psychotherapeut*innen und fordern beispielsweise eine Stellungnahme, einen Bericht oder die Aushändigung der Patientenakte. Psychotherapeut*innen können zudem als sachverständige Zeug*innen vor Gericht geladen oder als Gutachter*innen bestellt werden. Eine solche Aufforderung wirft häufig Fragen und Unsicherheiten auf - vor allem bei denjenigen, die noch keine Erfahrung in Gerichtsverfahren gesammelt haben. Welche Erwartungen werden an Psychotherapeut*innen bei Gericht gestellt? Wie bereitet man sich vor und in welchem rechtlichen Rahmen finden Gutachtenerstellung oder Zeugenaussage statt?

Um hier Licht ins Dunkel zu bringen und die nötigen Informationen bereit zu stellen, veranstaltete die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz am 4. Februar 2025 eine digitale Veranstaltung zum Thema "Wie verhalte ich mich im gerichtlichen Verfahren? Psychotherapeut*innen als Sachverständige und Zeug*innen". LPK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke, die die Veranstaltung fachlich begleitete und moderierte, konnte über 100 interessierte Teilnehmer*innen begrüßen.

Die beiden Kammerjuristinnen Saskia Kollarich und Tamina Bührer erläuterten im ersten Teil der Veranstaltung insbesondere den Umgang mit der Schweigepflicht und Schweigepflichtsentbindungen und stellten die Abläufe vor dem Straf- sowie dem Zivil- und Familiengericht dar. Wichtig sei es dabei, ruhig und vorbereitet in den Termin zu gehen und sich nicht von Formalien und der Gesamtsituation beirren zu lassen.

Zweiter inhaltlicher Schwerpunkt der Veranstaltung war die Tätigkeit als Gutachter*in vor Gericht. Hierzu gab Onur Kirik, kammeranerkannter Sachverständiger für den Bereich Familienrecht und Mitglied der Vertreterversammlung der LPK RLP, einen Einblick in seine praktische gutachterliche Tätigkeit vor den Familiengerichten. Er erklärte die Aufgabe und Rolle des Sachverständigen, wobei er deutlich machte, dass Sachverständige als unparteiische Gehilfen und Berater*innen des Gerichts zu sehen sind. Sie unterstützen das Gericht durch ihre Empfehlungen in der Entscheidungsfindung. Der Referent stellte den praktischen Ablauf der Gutachtenerstellung und einen beispielhaften Gerichtsbeschluss vor.

Durch seinen breiten Erfahrungsschatz und seine ausführliche Einordnung der gutachterlichen Tätigkeit gelang es Herrn Kirik, die Teilnehmer*innen zur Wahrnehmung gerichtlicher Aufträge zu motivieren. Er machte deutlich, dass es eine wichtige und erfüllende Aufgabe ist, beispielsweise im Dienste des Kindeswohls als Gutachter*in tätig zu werden. Die Juristinnen ermutigten dazu, bei Unsicherheiten rund um Gerichtsverfahren, die telefonische Beratung zu nutzen.
So hat diese informative Veranstaltung hoffentlich auch dazu beigetragen, neue Interessenten für die neue Curriculare Fortbildung zur gutachterlichen Tätigkeit für Psychotherapeut*innen zu gewinnen.

  • Nähere Informationen zu dieser Curricularen Fortbildung finden Sie hier.
  • Einen ausführlichen Text über Onur Kirik und seine Tätigkeit als Gutachter finden Sie hier.
  • Viele weitere wichtige Hinweise rund um Zeugenladung, Schweigepflicht, Akteneinsicht etc. finden Sie in den Praxis-Tipps der LPK-Juristinnen hier.

Saskia Kollarich, Dr. Andrea Benecke, Onur Kirik und Tamina Bührer (von oben links im Uhrzeigersinn)

06.02.2025
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