Präsidentin der LPK RLP bezieht Stellung zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz
Trans Menschen, die sich nicht mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren und daher ihren amtlichen Personenstand und Vornamen ändern lassen möchten, müssen viele Hürden überwinden: Nach der aktuell in Deutschland gültigen Rechtslage müssen sie ein Gerichtsverfahren durchlaufen und sich zwei psychologischen oder medizinischen Gutachten unterziehen. Die Kosten dafür müssen sie selbst tragen.
Um diese diskriminierende Rechtslage zu ändern, plant die Bundesregierung, das geltende Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Verpflichtende Beratungen, ärztliche oder psychotherapeutische Gutachten und das Gerichtsverfahren sollen gestrichen werden. Zur Änderung des Personen- und Namensstandes soll dann eine Selbsterklärung beim Standesamt reichen.
Die SWR-Sendung „Zur Sache! Rheinland-Pfalz“ widmete sich dem Thema, zeichnete den Weg eines Betroffenen nach und interviewte dazu unter anderem Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.
Sie sieht in dem neuen Gesetz eine deutliche Verbesserung und eine Entlastung für Trans Menschen. Frau Maur stellt in der Sendung klar: „Für die Änderung des Vornamens und des Personenstandes halten wir keine wie auch immer geartete psychologische oder medizinische Stellungnahme für notwendig.“ Dies entspräche auch der Beschlusslage des Deutschen Psychotherapeutentags und mehreren Stellungnahmen der Bundespsychotherapeutenkammer (s.u.).
Zu dem Beitrag „Transidentität - der lange Weg zum anderen Geschlecht“ von Sina Groß und Matthias Weber, der am Donnerstag, 23.2.2023 um 20:15 Uhr in der Sendung „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ bei SWR Fernsehen RP ausgestrahlt wurde, gelangen Sie hier.
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