Neue Praxis-Info „Videobehandlung“
Seit dem 1. Oktober 2019 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung auch per Video behandeln. Eine Videobehandlung kann sich nach psychotherapeutischer Indikationsstellung anbieten, zum Beispiel bei Patienten, die aufgrund körperlicher Erkrankungen nicht regelmäßig eine Praxis aufsuchen können.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) informiert in ihrer neuen Praxis-Info darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Behandlung über Video erbracht werden kann. Darüber hinaus enthält die Praxis-Info hilfreiche Informationen über die rechtlichen Grundlagen der Videobehandlung, gibt Empfehlungen zur Praxisorganisation, Hinweise zur Abrechnung und bietet ein Informationsblatt, das Psychotherapeuten ihren Patienten aushändigen können. Auf Seite 7 der Broschüre wird auf die Musterweiterbildungsordnung hingewiesen. Für die in Rheinland-Pfalz tätigen Kolleginnen und Kollegen gelten bei der Durchführung der Videobehandlung selbstverständlich die Vorschriften der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Die Praxis-Info „Videobehandlung" finden Sie hier.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) informiert in ihrer neuen Praxis-Info darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Behandlung über Video erbracht werden kann. Darüber hinaus enthält die Praxis-Info hilfreiche Informationen über die rechtlichen Grundlagen der Videobehandlung, gibt Empfehlungen zur Praxisorganisation, Hinweise zur Abrechnung und bietet ein Informationsblatt, das Psychotherapeuten ihren Patienten aushändigen können. Auf Seite 7 der Broschüre wird auf die Musterweiterbildungsordnung hingewiesen. Für die in Rheinland-Pfalz tätigen Kolleginnen und Kollegen gelten bei der Durchführung der Videobehandlung selbstverständlich die Vorschriften der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Die Praxis-Info „Videobehandlung" finden Sie hier.
14.11.2019