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Neue Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“

Psychotherapeuten können nun erstmals bei Patienten, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind oder bei denen eine solche Beeinträchtigung droht, Rehabilitation verordnen, wenn sie von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Befugnis, medizinische Rehabilitation zu verordnen, stärkt die Rolle der Psychotherapeuten in der Versorgung psychisch kranker Menschen.
Eine Reha, die die Rentenversicherung finanziert, muss weiterhin vom Versicherten selbst beantragt werden.
   
Damit die neue Befugnis leichter umgesetzt werden kann, informiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer neuen Broschüre aus der Reihe Praxis-Info darüber, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Patienten Psychotherapeuten eine medizinische Rehabilitation verordnen können und veranschaulicht Schritt für Schritt und anhand von Fallbeispielen, wie das Verordnungsformular auszufüllen ist. Darüber hinaus enthält die Praxis-Info hilfreiche Informationen über die rechtlichen und konzeptuellen Grundlagen der medizinischen Rehabilitation sowie ein Informationsblatt, welches Psychotherapeuten ihren Patienten aushändigen können. Zur BPtK-Praxisinfo "Medizinische Rehabilitation" gelangen Sie hier.

© Shutterstock / Neshama Roash

14.03.2018
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