Meine Praxis wird Weiterbildungsstätte – was ist zu beachten?
„Wie kann meine Praxis Weiterbildungsstätte werden?“ Diese Frage beantworteten die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) und die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) allen Interessierten in einer gemeinsamen digitalen Informationsveranstaltung am 5. April 2024, bei der sowohl bundesrechtliche als auch landesspezifische Regelungen vorgestellt wurden.
Kammerpräsidentin Sabine Maur, die die Veranstaltung moderierte, konnte rund 130 Teilnehmer*innen begrüßen. Dr. Andrea Benecke, Vizepräsidentin der LPK RLP und Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, erläuterte in ihrem Vortrag die Konsequenzen der großen Ausbildungsreform, die den Weg zum Beruf Psychotherapeut*in grundlegend verändert hat. Mit erfolgreichem Abschluss des neuen Psychotherapie-Studiums, erhalten die Absolvent*innen nun die Approbation und schließen daran eine mindestens fünfjährige Gebietsweiterbildung an. Psychotherapeuten*innen in Weiterbildung haben also bereits die Heilkundeerlaubnis und einen anderen Status als frühere Psychotherapeut*innen in Ausbildung. Die Weiterbildung wird nach dem neuen System in sozialversicherungspflichtiger Anstellung mit angemessener Entlohnung absolviert statt in prekären Abhängigkeitsverhältnissen wie bisher. Um die Weiterbildung des beruflichen Nachwuchses zu sichern, werden also neben Weiterbildungs- und Hochschul-Ambulanzen auch psychotherapeutische Praxen benötigt, die als Weiterbildungsstätten fungieren. Praxisinhaber*innen sind dann zugleich Weiterbildungsbefugte. Im Vortrag wurde dargelegt, welche Anforderungen Psychotherapiepraxen erfüllen und gegenüber der Kammer nachweisen müssen, um als Weiterbildungsstätte anerkannt zu werden. Ebenso wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung als Weiterbildungsbefugte*r und verschiedene mögliche Modelle der Kooperation zwischen Praxen und Weiterbildungsinstituten erläutert.
Um die Finanzierung von Weiterbildungsstellen zu erleichtern, hat die Vertreterversammlung der KV RLP dankenswerterweise beschlossen, ab 2024 auch die Weiterbildung in psychotherapeutischen Praxen finanziell zu fördern. Dieser Beschluss ist bisher bundesweit einzigartig. Den rheinland-pfälzischen Psychotherapie-Praxen wird dadurch die Möglichkeit zur Finanzierung von zunächst fünf Vollzeitstellen für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung geboten. Diese werden im Umfang von 2.700 Euro monatlich während der Dauer der von der LPK RLP zugelassenen ambulanten Weiterbildungszeit finanziell unterstützt. Es ist vorgesehen, die Anzahl der zu fördernden Stellen für die zukünftigen Jahre jeweils dem Bedarf anzupassen. Im zweiten Vortrag erläuterten Doreen Engelmann (Leiterin Ressort KV-Aufgaben/Sonderaufgaben, Abteilung Sicherstellung der KV RLP) und die für diesen Bereich zuständige Referentin Susann Renger die Kriterien für die finanzielle Förderung. Sie erklärten, was bei der Antragstellung und während der Beschäftigung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung zu beachten ist. Unterstützt wurden sie dabei von Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstandes der LPK RLP und der KV RLP, der Informationen zur Finanzierung der Weiterbildungsstellen ergänzte.
Anschließend standen alle Referent*innen sowie Kathleen Hanke (KV RLP, Leiterin Ressort Plausibilitätsprüfung, Abteilung Plausibilität), Andreas Bohmert (Sachbearbeiter Plausibilitätsprüfung) und die Referentin für Fort- und Weiterbildung der LPK RLP, Dr. Leonora Schäfer, für die Fragen der Teilnehmer*innen zur Verfügung, wovon rege Gebrauch gemacht wurde. Die Veranstaltung konnte wichtiges Hintergrundwissen für zukünftige Weiterbildungsbefugte vermitteln und hat dazu ermutigt, sich in der Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses zu engagieren.
Präsentationen der Referentinnen:
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