LPK RLP in Landesarbeitsgruppe Psychosoziale Notfallversorgung berufen
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ist in die neu gegründete Landesarbeitsgruppe Psychosoziale Notfallversorgung (LAG PSNV) berufen worden. Am 12. April 2024 fand die konstituierende Sitzung im Ministerium des Inneren und für Sport statt.
Das neue Gremium wurde im Zuge der Neuordnung des Katstrophenschutzes in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen. In der LAG PSNV sollen zukünftig Vertreterinnen verschiedener Körperschaften, Organisationen und Institutionen regelmäßig zusammentreffen. Ihre Aufgabe ist es, den Landesbeirat Brand- und Katastrophenschutz zu unterstützen und zu beraten sowie die Funktion eines Beirats für die Beratungs- und Koordinierungsstelle (BeKo)/ Landeszentralstelle PSNV zu erfüllen.
„Ihre Expertise und Erfahrung sind von unschätzbarem Wert, um die PSNV in unserem Land gemeinsam zielgerichtet zu gestalten“, heißt es im Einladungsschreiben des Innenministeriums, das an die Kammer erging.
Die Landespsychotherapeutenkammer begrüßt, dass der wichtigen Rolle der psychotherapeutischen Expertise für die Psychosozialen Notfallversorgung durch die Einbindung der Kammer in die neuen Strukturen Rechnung getragen wird. Im Nachgang von Katastrophen wie beispielsweise der Amokfahrt in Trier (Dezember 2020) oder der Flutkatastrophe im Ahrtal (Juli 2021), hat sich die Unterstützung durch die Landespsychotherapeutenkammer im koordinierenden und beratenden Bereich bereits bewährt. Nun gilt es, die damals spontan entstandenen Abläufe in dauerhafte, verbindliche Strukturen zu überführen, um für den Umgang mit psychischen Folgen von Großschadenslagen gut gerüstet zu sein. Die Landespsychotherapeutenkammer freut sich, an dieser wichtigen Aufgabe mitzuwirken und auf die Zusammenarbeit und Vernetzung mit den anderen Akteur*innen.