LPK RLP fordert Abbau struktureller Diskriminierungen von trans* Menschen
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (#IDAHOBIT) am 17. Mai 2020 fordert die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, strukturelle Diskriminierungen im Gesundheits- und Justizwesen gegenüber trans* Menschen abzubauen.
Die LPK RLP spricht sich dafür aus, dass die Änderung des Namens- und Geschlechtseintrags von trans* Menschen über eine Erklärung beim Standesamt und nicht länger über ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren inklusive zweier Gutachten geregelt wird. Das entsprechende "Transsexuellengesetz"(TSG) ist dringend reformbedürftig.
Beendet werden müssen auch die Verpflichtung (!) zu einer Psychotherapie, der Nachweis eines sogenannten "Alltagstests" sowie die rigiden zeitlichen Fristen für trans* Menschen vor Aufnahme geschlechtsangleichender Maßnahmen. Diese sind in der "Begutachtungsanleitung" von 2009 verankert, die zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) und dem Medizinischen Dienst (MDS) geschlossen wurde. Diese "Begutachtungsanleitung" ist in ihren Vorgaben diskriminierend und fachlich nicht mehr haltbar; sie widerspricht zentralen empirischen Erkenntnissen und fachlichen Forderungen, wie sie in der medizinisch-psychologischen S3-Leitlinie "Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit" von 2019 ausführlich dargelegt werden.
Die LPK RLP unterstützt die in der S3-Leitlinie ausführlich begründeten Forderungen, trans* Menschen entwicklungsfördernde und transitionsunterstützende Behandlungen anzubieten und einen flexibleren, individuelleren Behandlungsprozess zu ermöglichen.
Wichtig ist der Ausbau von Beratungsstrukturen der Selbst- und Peerhilfe sowie der Angebote von psychologischen Beratungsstellen für alle Altersklassen. Relevante Berufsgruppen aus Medizin, Psychologie und Justiz müssen sensibilisiert und fortgebildet werden.
Link: Ausführliche Stellungnahme der LPK RLP zur Neuregelung des TSG vom Mai 2019