LPK-Geschäftsführerin im Experteninterview zur stationären Versorgung
Die Geschäftsführerin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Petra Regelin, wurde zur psychotherapeutischen, psychiatrischen und psychosomatischen Versorgungslage in Rheinland-Pfalz interviewt und hat damit einen aktiven Beitrag zur Gestaltung einer leistungsstarken und zukunftsfähigen Krankenhausversorgung hierzulande erbracht. Die Kammergeschäftsführerin wurde vom rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) als Expertin für das Interview benannt, das im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens für den neuen Krankenhausplan stattfand. Die Laufzeit des aktuellen Krankenhausplans endet mit Ablauf des Jahres 2025. Der neue Krankenhausplan wird voraussichtlich 2026 in Kraft treten und hat einen Planungshorizont von ungefähr sechs bis sieben Jahren.
Um eine hohe Qualität des zugrundeliegenden Gutachtens zu gewährleisten, werden Rückmeldungen und Anmerkungen der relevanten Akteur*innen der gesundheitlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz einbezogen, es besteht daher auch Interesse an der Perspektive der Landespsychotherapeutenkammer.
Frau Regelin erläuterte im Interview, dass die stationäre und die ambulante Versorgung eng zusammenhängen. Eine ambulant schlecht aufgestellte Versorgung wirkt sich unmittelbar auf die stationäre Versorgung aus. Die Geschäftsführerin lobte zwar, dass in Rheinland-Pfalz im ambulanten Bereich in den vergangenen Jahren zusätzliche psychotherapeutische Kassensitze geschaffen wurden, dennoch kann das Angebot an psychotherapeutischer Versorgung der großen Nachfrage nicht gerecht werden, zumal die Versorgungsengpässe durch die Corona-Pandemie verschärft wurden. Dies führt viele Patient*innen in die stationäre Versorgung, die eigentlich auch ambulant versorgt werden könnten.
Frau Regelin machte außerdem deutlich, dass die Versorgungsqualität in Psychiatrischen Kliniken vor allem in Bezug auf die Personalausstattung verbessert werden muss. Für eine Leitlinien-gerechte Behandlung ist dringend mehr Personal nötig. Gemäß den Vorgaben der geltenden PPP-Richtlinie sollen Patient*innen gerade einmal 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche erhalten, was nicht mehr als in der ambulanten Versorgung ist. Bei stationär aufgenommenen Patient*innen handelt es sich aber in der Regel um schwer und komplex erkrankte Menschen, die eine besonders intensive und spezifische Behandlung benötigen. Um eine leitliniengerechte Versorgung zu gewährleisten, müssen daher die Minutenwerte in der PPP-Richtlinie auf mind. 100 Minuten pro Patient*in und Woche angehoben werden. Dies ist die gemeinsame Position von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer und Patientenvertretung. Die Geschäftsführerin betonte, dass genug Psychotherapeut*innen zur Verfügung stehen, um die geforderten Stellen zu besetzen. Über Nachwuchsmangel kann die Profession nicht klagen.
Auch der Mangel an stationäre Weiterbildungsstellen wurde im Interview thematisiert. Aufgrund der Ausbildungsreform sind ab 2025 jährlich 2.500 Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiengangs zu erwarten, die eine mindestens 2-jährige stationäre Weiterbildung absolvieren müssen, um die Zugangsvoraussetzung für einen Kassensitz erwerben zu können. Aktuell gibt es noch nicht genügend Weiterbildungsstellen, was vor allem an der ungesicherten Finanzierung liegt. Die Schaffung dieser Stellen ist notwendig, um die psychotherapeutische Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen.
Weiterer Reformbedarf besteht nach Ansicht der Landespsychotherapeutenkammer bezüglich der Psychiatrischen Institutsambulanzen. Um die Psychotherapie in den Ambulanzen zu stärken, wäre die flächendeckende Einführung einer Einzelleistungsvergütung ein gangbarer Weg. Durch gesetzliche Regelungen muss klargestellt werden, dass die Vergütung nicht pauschaliert, sondern nur einzelleistungsbezogen erfolgen kann.