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Landespsychotherapeutenkammer und Verbraucherzentrale im Dialog

Qualitativ hochwertige Psychotherapie liegt sowohl im Interesse der Patient*innen als auch im Interesse der Landespsychotherapeutenkammer als zuständiger Aufsichtsbehörde. Doch wie kann die Qualität von Psychotherapie gesichert und gemessen werden?  Zu einem Austausch über dieses Thema trafen sich die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und die Patientenbeauftragte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in der Kammergeschäftsstelle. Bei dem Gesprächstermin am 8. April 2024 war die Landespsychotherapeutenkammer durch ihre Vorstandsmitglieder Dr. Andrea Benecke, Peter Andreas Staub, Ulrich Bestle und Marcel Hünninghaus vertreten. Die Patientenbeauftragte Sabine Strüder, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit und Pflege, wurde von ihrem Kollegen Oliver Pfleiderer (zuständig für den Bereich Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung) begleitet.

Es bestand Einigkeit unter den Gesprächspartner*innen, dass das Qualitätssicherungsverfahren des G-BA ungeeignet erscheint, die Ergebnisqualität von Psychotherapie zu messen. Zweifelhaft ist unter anderem, ob die Patient*innen bei der Befragung nach Abschluss der Therapie noch in der Lage sind, sich an die Inhalte der ersten Therapiestunden zu erinnern, zu denen sie vor allem befragt werden. Zudem ist die anonyme Befragung nach Therapieende auch nicht dazu geeignet, Therapien unmittelbar (positiv) zu beeinflussen. Vor allem die entstehende Bürokratie wird mit Sorge betrachtet, da sie viele zeitliche und personelle Ressourcen bei Psychotherapeut*innen bindet. Zu hoffen bleibt, dass es wirklich zunächst eine regionale Erprobung mit zwei Evaluationszeitpunkten gibt, worüber dann Verbesserungen des Verfahrens eingeleitet werden können. Ein bundesweiter Roll-out mit dem jetzigen Verfahren erscheint unverantwortlich.

Ein weiterer Ansatzpunkt zur Qualitätssicherung ist zudem die Bereitstellung von mehr Informationen zu den Qualifikationen der Leistungserbringer*innen: Zwar sind die Ausbildungswege der Psychologischen Psychotherapeut*innen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und der zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen klar definiert, doch ist Patient*innen nicht immer klar, worin beispielsweise die Unterschiede zu Heilpraktiker*innen bestehen, deren Qualifizierungswege nicht vorgegeben und intransparent sind. Hier sehen die Vertreter*innen der Verbraucherzentrale weiteren Aufklärungsbedarf, um Patient*innen eine informierte Entscheidung für ihre Therapie zu ermöglichen.

Darüber hinaus waren sich beide Gesprächsparteien einig, dass sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Versorgung noch sehr viel besser werden muss: Im ambulanten Bereich mangelt es an Niederlassungen, im stationären Bereich sind die Minutenkontingente zu gering, um ausreichend Psychotherapie erbringen zu können. Auch die Übergänge zwischen den Sektoren sind schwierig und für stellen Patient*innen vor große Hürden.
Dementsprechend beziehen sich Beschwerden von Patient*innen zum Thema Psychotherapie bei der Verbraucherzentrale vor allem auf den Mangel an Therapieplätzen. Hingegen kommen Beschwerden über Psychotherapeut*innen oder über psychotherapeutische Leistungen erfreulicherweise nur selten vor.

Landespsychotherapeutenkammer und Verbraucherzentrale planen weiterhin im Gespräch zu bleiben und den guten Informationsaustausch zum Wohle der Patient*innen fortzusetzen.

[v.l.n.r.: Peter Andreas Staub, Ulrich Bestle, Oliver Pfleiderer, Sabine Strüder, Dr. Andrea Benecke, Marcel Hünninghaus]

11.04.2024
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