Landespsychotherapeutenkammer im Gespräch mit Beratungsstelle "Liebelle"
Am 30. Oktober 2019 besuchte Ulrich Bestle, Mitglied des Vorstandes der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, die Beratungsstelle "Liebelle", um dort ein Gespräch mit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Katrin Schwibinger sowie der Sozial- und Sexualpädagogin Lotta Brodt zu führen.
Die "Liebelle" versteht sich als Beratungs-, Forschungs- und Bildungsstätte zum Thema Sexualität und geistige Behinderung und wird in Kooperation von der in.betrieb Gesellschaft für Teilhabe und Integration und dem pro familia Ortsverband Mainz betrieben. Das Angebot richtet sich an jugendliche und erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderungen. Das Team berät zu den Themen Sexualität, Liebe und Partnerschaft und möchte Menschen mit Behinderung darin unterstützen, ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. Auch Angehörigen sowie Fachkräften und LehrerInnen, die mit Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten, können sich hier informieren und beraten lassen. Mit dieser Ausrichtung schließt die Beratungsstelle "Liebelle" eine wichtige Lücke.
Thema des Gesprächs war die Frage wie die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung verbessert werden könnte. Nach wie vor ist es schwierig, diese Patientengruppe in die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu bringen. Die Auswirkungen der ohnehin angespannten Versorgungslage und die langen Wartezeiten auf Psychotherapieplätze treffen Menschen mit geistiger Behinderung besonders, was unter anderem durch bestehende Berührungsängste auf Seiten der Behandler, den speziellen Bedarfen der Patientengruppe gerecht zu werden, begründet ist.
Um die psychotherapeutische Versorgung dieser Patientengruppe zu verbessern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vor einem Jahr die Psychotherapie-Richtlinie um zusätzliche Regelungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung ergänzt. Menschen mit Intelligenzminderungen, die sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden, können seitdem für die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie auch zusätzliche Zeiteinheiten zulasten der Krankenkassen erhalten. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten, Bezugspersonen in die ambulante Psychotherapie dieser Patientengruppe einzubeziehen, erweitert worden.
[Weitere Informationen zu diesen Regelungen des G-BA finden Sie hier.]
Eine Überprüfung, ob die Einführung der zusätzlichen G-BA-Regelungen für Menschen mit geistiger Behinderung die Versorgungssituation tatsächlich positiv beeinflusst hat, steht noch aus.
Das Team der "Liebelle" und Ulrich Bestle besprachen zukünftige Kooperationsmöglichkeiten und vereinbarten, weiterhin in Kontakt zu bleiben, um die psychotherapeutische Versorgung dieser Patientengruppe mit besonderen Bedarfen zu verbessern.