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Land übernimmt Kosten für Ausstellung der Impfbescheinigungen für psychisch kranke Menschen

Das Land Rheinland-Pfalz hat zugesagt, die Kosten für die Ausstellung der Impfbescheinigung für psychisch kranke Menschen durch Psychotherapeut*innen zu übernehmen.

In Rheinland-Pfalz dürfen Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen Bescheinigung für die Zulassung zur Corona-Impfung ausstellen. Sie dürfen Personen im impffähigen Alter eine schwere psychische Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression bescheinigen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Das Formular für die Bescheinigung für die Zulassung zur Corona-Impfung ist nun um die Regelung für Psychotherapeut*innen ergänzt worden. Auf Nachfrage der Landespsychotherapeutenkammer hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Übernahme der Kosten bestätigt. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) ist bereits mit der Umsetzung der Regelung beschäftigt und hat ihre Mitglieder gesondert per KV Info informiert (den betfreffenden Newsletter finden Sie hier).

Die    Abrechnung    erfolgt    für    Psychologische    Psychotherapeut*innen    und    Kinder-    und Jugendlichenpsychotherapeut*innen der KV RLP über diese unter Angabe der Nummern 97320 und ggf. 97321 für das Porto über die eGK der genannten Person oder im Ersatzverfahren; Nichtmitglieder rechnen die Leistung direkt  gegenüber  dem  Land  Rheinland-Pfalz ab. Die Vergütung beträgt in allen Fällen 5 Euro für die Bescheinigung und ggf. 0,90 Cent Porto. Das Formular zur Vorlage in den Impfzentren des Landes Rheinland-Pfalz, das Psychotherapeut*innen für ihre Patient*innen ausfüllen können, finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Das Formular ersetzt nicht die Terminbestätigung. Es ist als Ergänzung dazu zum Impftermin mitzubringen.

Foto: iStock/Inside Creative House

26.04.2021
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