Künftig keine psychotherapeutischen Gutachten mehr möglich?
(BPtK-News) Der Bundesinnenminister plant, die Kritiker seiner rigiden Flüchtlingspolitik von Gutachten auszuschließen, mit denen die psychische Gesundheit von Asylsuchenden festgestellt wird. Seehofer plant, mit seinem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ die Heilberufe von dieser Begutachtung auszuschließen, die bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind: die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. „Der Ausschluss der beiden psychotherapeutischen Heilberufe ist fachlich nicht zu begründen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Eine solche Regelung erscheint vielmehr als Strafaktion gegen Psychotherapeuten, die immer massiv kritisiert haben, dass Flüchtlinge in Deutschland nicht angemessen behandelt werden, wenn sie unter den massiven gesundheitlichen Folgen von Krieg, Folter und Gewalt leiden“.
Die BPtK fordert deshalb, auch Psychotherapeuten weiter zu Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Asylsuchende dürfen nicht abgeschoben werden, wenn sich eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen sein, insbesondere Depressionen und Posttraumatische Belastungsstörungen. Bei beiden Erkrankungen können Patienten suizidgefährdet sein.
Die BPtK hat gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) Stellung zum Referentenentwurf genommen. Zur Gemeinsamen Stellungnahme von BPtK und BAfF zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) gelangen Sie hier.
Die BPtK fordert deshalb, auch Psychotherapeuten weiter zu Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Asylsuchende dürfen nicht abgeschoben werden, wenn sich eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen sein, insbesondere Depressionen und Posttraumatische Belastungsstörungen. Bei beiden Erkrankungen können Patienten suizidgefährdet sein.
Die BPtK hat gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) Stellung zum Referentenentwurf genommen. Zur Gemeinsamen Stellungnahme von BPtK und BAfF zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) gelangen Sie hier.
05.03.2019