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Klinikreform muss dringend überarbeitet werden

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass im gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unberücksichtigt bleibt. Nun liegt es in den Händen des Bundesrates und des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf nachzubessern.

Die BPtK wertet dies als vertane Chance, denn seit Jahren ist bekannt, dass die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie, PPP-RL) nicht ausreicht, um eine leitliniengerechte Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten. „Die Klinikreform muss genutzt werden, um die Behandlungsqualität in der stationären Versorgung auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu steigern. Mehr Personal sichert eine leitliniengerechte Versorgung, die zu besseren Behandlungsergebnissen führt“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK und Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. „Deshalb fordert die BPtK, dass in der PPP-Richtlinie Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden.”

Das Problem hat noch eine weitere Dimension: Leitliniengerechte Versorgung und gute Behandlungsergebnisse erfordern ausreichend Fachkräfte. „Als Weiterbildungsstätten sorgen die Kliniken für den Fachkräftenachwuchs. Auch um die psychotherapeutische Weiterbildung anbieten zu können, brauchen sie die gesetzlich verbriefte Sicherheit, zusätzliche Personalstellen für die Weiterbildung refinanziert zu bekommen“, fordert Benecke weiter.

Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und in der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium auf notwendige Änderungen hingewiesen. Zu dieser Stellungnahme gelangen Sie hier.

 

[Foto: iStock/upixa]

16.05.2024
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