Heranwachsende weiter durch KJP behandelbar
Heranwachsende bis 21 Jahre können weiterhin eine psychotherapeutische Behandlung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) beginnen, auch wenn sie in der Krankenfürsorge der Bundesbeamt*innen (Bundesbeihilfe) versichert sind. Dies hat das Bundesinnenministerium in einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden klargestellt.
Nach der jüngsten Änderung der Bundes-Beihilfeverordnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, durften Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) nur noch unter 18-Jährige behandeln. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte daraufhin vom Bundesinnenministerium eine schnelle Korrektur gefordert. KJP verfügen über die spezifischen fachlichen Kompetenzen zur Behandlung von Patient*innen im Übergang zum Erwachsenenleben. Sie sind in der psychotherapeutischen Versorgung von Heranwachsenden unverzichtbar. Ihre Beteiligung ist berufsrechtlich, sozialrechtlich wie auch fachlich unstrittig.
Das Bundesinnenministerium spricht in seinem Rundschreiben von einem "Redaktionsversehen". Ein Ausschluss der KJP sei nicht beabsichtigt gewesen. Aufwendungen von psychotherapeutischen Behandlungen von Heranwachsenden seien weiterhin beihilfefähig, auch wenn die Behandlung von KJP durchgeführt wird. Die Verordnung war unter anderem angepasst worden, um die Systemische Therapie auch in der Beamtenfürsorge zu verankern.