Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart
Um sich über aktuelle Themen der psychotherapeutischen Versorgung auszutauschen, waren Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, und LPK-Geschäftsführerin Petra Regelin zu Gast bei Herrn Dr. Thomas Gebhart, dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit. Bundestagsmitglied Herr Dr. Gebhart empfing die Vertreterinnen der Landespsychotherapeutenkammer in seinem Wahlkreisbüro in Landau.
Sabine Maur erläuterte die prekäre Situation der PsychotherapeutInnen in Ausbildung und machte so die Dringlichkeit der Reform des Psychotherapeutengesetzes deutlich. Sie stellte den Kabinettsentwurf zur Reform vor und betonte, dass der Berufstand der PsychotherapeutInnen die Reform nachdrücklich begrüßt. Diese wird die Ausbildung der PsychotherapeutInnen formal derjenigen der Ärzte und Ärztinnen anpassen. Frau Maur nutzte allerdings auch die Gelegenheit, die aus Sicht der Kammer erforderlichen Nachbesserungen am Gesetzesentwurf anzuführen – etwa im Bereich der Legaldefinition, der Finanzierung der ambulanten Weiterbildung und der Übergangslösungen für PsychotherapeutInnen in Ausbildung. Das Gesetz wird nach der parlamentarischen Sommerpause abschließend beraten.
PSt Gebhart: „Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung schaffen wir eine eigenständige und fundierte universitäre Ausbildung. Das stärkt die Qualifikation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und macht ihren Beruf noch attraktiver. Ob es bei einzelnen Regelungen noch zu Änderungen kommen wird, ist Gegenstand der Beratungen im parlamentarischen Verfahren.“
Einen wichtigen Stellenwert nahm im Gespräch das im Entwurf vorliegende Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) ein. Frau Maur machte deutlich, wie problematisch die drohende Vermischung von Versicherung und Versorgung ist. Darüber hinaus soll das DVG Krankenkassen ermöglichen, die Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen aus Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren.
PSt Gebhart: „Das geplante Digitale Versorgung-Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten besser und die Arbeit aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen einfacher zu machen. Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass gute und sichere digitale Anwendungen schnell in die Versorgung kommen. Digitale Anwendungen können künftig ärztlich verordnet werden und so die Therapie unterstützen.“
Auch die langen Wartezeiten auf Psychotherapie und die Personalverordnungen für die stationäre psychotherapeutische Versorgung waren Themen des Treffens. In Rheinland-Pfalz warten Patienten rund 19 Wochen auf eine Richtlinienpsychotherapie, in ländlichen Regionen bis zu 35 Wochen. Auch in der stationären psychiatrischen Versorgung wird den Patienten zu wenig Psychotherapie geboten, durchschnittlich nur 30 Minuten pro Woche. LPK-Präsidentin Maur betonte, wie wichtig daher eine Verbesserung der stationären Versorgung sei, um eine den Leitlinien entsprechende Therapie zu gewährleisten. Hoffnungen wurden in das im November 2016 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) gesetzt, das neue verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung festlegen soll. Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dafür eine Frist bis zum 30.9.2019 gesetzt. Leider zeichnet sich nun ab, dass die neuen Regelungen wohl nicht die dringend nötigen Verbesserungen sicherstellen werden.
Sabine Maur erläuterte die prekäre Situation der PsychotherapeutInnen in Ausbildung und machte so die Dringlichkeit der Reform des Psychotherapeutengesetzes deutlich. Sie stellte den Kabinettsentwurf zur Reform vor und betonte, dass der Berufstand der PsychotherapeutInnen die Reform nachdrücklich begrüßt. Diese wird die Ausbildung der PsychotherapeutInnen formal derjenigen der Ärzte und Ärztinnen anpassen. Frau Maur nutzte allerdings auch die Gelegenheit, die aus Sicht der Kammer erforderlichen Nachbesserungen am Gesetzesentwurf anzuführen – etwa im Bereich der Legaldefinition, der Finanzierung der ambulanten Weiterbildung und der Übergangslösungen für PsychotherapeutInnen in Ausbildung. Das Gesetz wird nach der parlamentarischen Sommerpause abschließend beraten.
PSt Gebhart: „Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung schaffen wir eine eigenständige und fundierte universitäre Ausbildung. Das stärkt die Qualifikation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und macht ihren Beruf noch attraktiver. Ob es bei einzelnen Regelungen noch zu Änderungen kommen wird, ist Gegenstand der Beratungen im parlamentarischen Verfahren.“
Einen wichtigen Stellenwert nahm im Gespräch das im Entwurf vorliegende Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) ein. Frau Maur machte deutlich, wie problematisch die drohende Vermischung von Versicherung und Versorgung ist. Darüber hinaus soll das DVG Krankenkassen ermöglichen, die Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen aus Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren.
PSt Gebhart: „Das geplante Digitale Versorgung-Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten besser und die Arbeit aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen einfacher zu machen. Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass gute und sichere digitale Anwendungen schnell in die Versorgung kommen. Digitale Anwendungen können künftig ärztlich verordnet werden und so die Therapie unterstützen.“
Auch die langen Wartezeiten auf Psychotherapie und die Personalverordnungen für die stationäre psychotherapeutische Versorgung waren Themen des Treffens. In Rheinland-Pfalz warten Patienten rund 19 Wochen auf eine Richtlinienpsychotherapie, in ländlichen Regionen bis zu 35 Wochen. Auch in der stationären psychiatrischen Versorgung wird den Patienten zu wenig Psychotherapie geboten, durchschnittlich nur 30 Minuten pro Woche. LPK-Präsidentin Maur betonte, wie wichtig daher eine Verbesserung der stationären Versorgung sei, um eine den Leitlinien entsprechende Therapie zu gewährleisten. Hoffnungen wurden in das im November 2016 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) gesetzt, das neue verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung festlegen soll. Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dafür eine Frist bis zum 30.9.2019 gesetzt. Leider zeichnet sich nun ab, dass die neuen Regelungen wohl nicht die dringend nötigen Verbesserungen sicherstellen werden.
03.07.2019